23.
Jun 2015
Frau Dr. med. Hauth (DGPPN) wegen evtl. Geheimdiensttätigkeiten von Psychiatern und Videodokumentation bei Untersuchungen
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr
& Verein Anti-Korruption. Reformation 2014 e.V.
(1. Vorsitzender)
Dipl.- Med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
0170 1143 471/ 03671 52 89 32
Saalfeld, den 22.Juni 2015
An
Frau Dr. med. Iris HAUTH
-Präsidentin-
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN)
Reinhardtstraße 27 B
D-10117 Berlin
Fax: 030-240 477 229
Betrifft: Mein Schreiben vom 19.03.2015 zur Vereinbarkeit von ärztlicher und geheimdienstlicher Tätigkeit bzw. zur Qualitätssicherung bei medizinischen – zumal psychiatrischen – Begutachtungen. Schreiben der Frau Nadine Klatt vom 21.05.2015 (ohne Az)
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Frau Kollegin,
leider hat Frau Klatt offenbar übersehen, daß Frau Kollegin Dr. Nahlah Saimeh mit ihrem Schreiben vom 26.03.2015 natürlich keine meiner an Sie -als Präsidentin und andere Person- gerichteten Fragen hat beantworten können:
Die beiden Fragen zur offiziellen Position der von Ihnen vertretenen DGPPN bezüglich evtl. Geheimdiensttätigkeiten (CIA, CIAntolgy…, früher Stasi..) Ihrer Mitglieder hatte ich Frau Dr. Saimeh gar nicht gestellt.
Bzgl. der von Probanden gewünschten Komplett-Videografie von Untersuchungsgesprächen hatte ich Sie ganz persönlich –und als Letztverantwortliche Ihrer Org.- angeschrieben in der Annahme, daß Sie sich in der Angelegenheit eine eigene Meinung bzw. Überzeugung erarbeitet haben, welche von der unserer Kollegin Dr. Saimeh abweichen oder mit dieser übereinstimmen könnte.
Ich bitte Sie nun höflichst darum, doch noch vollständig und wahrheitsgemäß auf meine drei Fragen einzugehen.
Der Einfachheit halber übersende ich diese unten nochmals (ohne am 19.03.2015 übersandte Anlagen).
Zusätzlich erlaube ich mir die Nachfrage, ob in Ihrer Org. überhaupt schon einmal nachlesbar die berufs- bzw. wissenschaftsethisch doch relevanten Fragen zur humanwissenschaftsüblichen Transparenz diskutiert worden sind oder ob die –in der Bevölkerung beginnende[1]- Diskussion auch bei Ihnen endlich auf den Weg gebracht wird.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dipl. med. W. Meißner
Zur Erinnerung:
· Hat die DGPPN eine Position erarbeitet bezüglich der Frage, ob man zugleich Arzt und Mitarbeiter (z.B. IM) irgendeines Geheimdienstes sein könnte? Ich lege Ihnen als Anregung hierzu einen Kommentar aus der Psychotherapeutenkammer Berlin vor[2]. Demnach wird die Frage verneinend beantwortet und ausgeführt, daß bei evtl. früherer IM- Tätigkeit eine berufsrechtliche Überprüfung der Zulassungsvoraussetzung erfolgen müsse.
· Haben DGPPN-Ärzte ihren Patienten oder Probanden gegenüber Auskunft darüber zu geben, ob sie Mitarbeiter eines Geheimdienstes („Scientology“/OSA[3], CIA, NSA usw. eingeschlossen) waren oder sind bzw. befänden sie sich im Falle der Verweigerung der Auskunft[4] im Einklang mit einer von der DGPPN akzeptierten Berufsethik?
· Wie stehen Sie – als Präsidentin und Chefärztin – heute zu der Frage, ob bei Begutachtungen im Bereich der Seelenkunde/Seelenheilkunde künftig die videografische Dokumentation des Untersuchungsgespräches unter Einbeziehung des Verhaltens des Sachverständigen erfolgen sollte? Einem aktuellen Beschluß Az 14 UF 135/14 des OLG Hamm[5] zufolge kann die Anwesenheit eines Zeugen bereits jetzt angeordnet werden. Eine beim Thüringer Landtag eingegebene Petition bzgl. der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Komplett-Videografie wurde von dort an den Bundestag weitergeleitet[6].
de/meissner-blog/petition-zur- verbesserung-der- rechtssicherheit-in-der- psychiatrie-bzw-psychologie- bei-begutachtungen.html
& Verein Anti-Korruption. Reformation 2014 e.V.
(1. Vorsitzender)
Dipl.- Med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
0170 1143 471/ 03671 52 89 32
Saalfeld, den 22.Juni 2015
An
Frau Dr. med. Iris HAUTH
-Präsidentin-
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN)
Reinhardtstraße 27 B
D-10117 Berlin
Fax: 030-240 477 229
Betrifft: Mein Schreiben vom 19.03.2015 zur Vereinbarkeit von ärztlicher und geheimdienstlicher Tätigkeit bzw. zur Qualitätssicherung bei medizinischen – zumal psychiatrischen – Begutachtungen. Schreiben der Frau Nadine Klatt vom 21.05.2015 (ohne Az)
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Frau Kollegin,
leider hat Frau Klatt offenbar übersehen, daß Frau Kollegin Dr. Nahlah Saimeh mit ihrem Schreiben vom 26.03.2015 natürlich keine meiner an Sie -als Präsidentin und andere Person- gerichteten Fragen hat beantworten können:
Die beiden Fragen zur offiziellen Position der von Ihnen vertretenen DGPPN bezüglich evtl. Geheimdiensttätigkeiten (CIA, CIAntolgy…, früher Stasi..) Ihrer Mitglieder hatte ich Frau Dr. Saimeh gar nicht gestellt.
Bzgl. der von Probanden gewünschten Komplett-Videografie von Untersuchungsgesprächen hatte ich Sie ganz persönlich –und als Letztverantwortliche Ihrer Org.- angeschrieben in der Annahme, daß Sie sich in der Angelegenheit eine eigene Meinung bzw. Überzeugung erarbeitet haben, welche von der unserer Kollegin Dr. Saimeh abweichen oder mit dieser übereinstimmen könnte.
Ich bitte Sie nun höflichst darum, doch noch vollständig und wahrheitsgemäß auf meine drei Fragen einzugehen.
Der Einfachheit halber übersende ich diese unten nochmals (ohne am 19.03.2015 übersandte Anlagen).
Zusätzlich erlaube ich mir die Nachfrage, ob in Ihrer Org. überhaupt schon einmal nachlesbar die berufs- bzw. wissenschaftsethisch doch relevanten Fragen zur humanwissenschaftsüblichen Transparenz diskutiert worden sind oder ob die –in der Bevölkerung beginnende[1]- Diskussion auch bei Ihnen endlich auf den Weg gebracht wird.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dipl. med. W. Meißner
Zur Erinnerung:
· Hat die DGPPN eine Position erarbeitet bezüglich der Frage, ob man zugleich Arzt und Mitarbeiter (z.B. IM) irgendeines Geheimdienstes sein könnte? Ich lege Ihnen als Anregung hierzu einen Kommentar aus der Psychotherapeutenkammer Berlin vor[2]. Demnach wird die Frage verneinend beantwortet und ausgeführt, daß bei evtl. früherer IM- Tätigkeit eine berufsrechtliche Überprüfung der Zulassungsvoraussetzung erfolgen müsse.
· Haben DGPPN-Ärzte ihren Patienten oder Probanden gegenüber Auskunft darüber zu geben, ob sie Mitarbeiter eines Geheimdienstes („Scientology“/OSA[3], CIA, NSA usw. eingeschlossen) waren oder sind bzw. befänden sie sich im Falle der Verweigerung der Auskunft[4] im Einklang mit einer von der DGPPN akzeptierten Berufsethik?
· Wie stehen Sie – als Präsidentin und Chefärztin – heute zu der Frage, ob bei Begutachtungen im Bereich der Seelenkunde/Seelenheilkunde künftig die videografische Dokumentation des Untersuchungsgespräches unter Einbeziehung des Verhaltens des Sachverständigen erfolgen sollte? Einem aktuellen Beschluß Az 14 UF 135/14 des OLG Hamm[5] zufolge kann die Anwesenheit eines Zeugen bereits jetzt angeordnet werden. Eine beim Thüringer Landtag eingegebene Petition bzgl. der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Komplett-Videografie wurde von dort an den Bundestag weitergeleitet[6].
[1] Vgl. https:// kirchheim2014heimstetten. wordpress.com/2014/01/01/ videographie-des-teufels- weihwasser-fur-die- forensischen-psychiaterin/
[3] Vgl. den Wiener CIAntologen / Psychiater, um den es in der Dokumentation „Das geheime Netzwerk“ ging: http://www.dailymotion.com/ video/x2jvfi8
[4] Vgl. z.B. das merkwürdige Schweigen der DGPPN-Mitglieder Prof. SAUER und Prof. Saß (Jena bzw. Aachen) ) auf entspr. Fragen: http://www.wilfriedmeissner. de/pdf/CCF04032015.pdf bzw. http://www.wilfriedmeissner. de/pdf/21_5_2015_anProfSass. pdf
[6] http://www.wilfriedmeissner.Um Kommentare zu hinterlassen, logge dich bitte ein.