14. Jul 2015

Scientology Conspiracy uncloaked (578) Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand (Halle) wegen Fragen zur CIAtypischen -psychopathogenen - Datenkriminalität in der Jugendhilfe /Sorgerechtspraxis

Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr &
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
Dipl.- Med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D. 
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld 
Tel. 0170 1143 471/ 03671 52 89 32
 
Saalfeld, den 14.Juli 2015
Herrn
Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand
-Stadt Halle-
Marktplatz  1
06108 Halle (Saale)
Fax: 0345 221-4004



CIAntology- Admin.-Tech. bzw. org. psychopathogene Datenkriminalität unter anderem in Jugendämtern (nicht nur in Bayern, Rheinland-Pfalz, NRW, Hessen, Sachsen, Berlin und Saarland). Allgemeine Datenschutzanfragen zur Kriminalitäts-/ Gesundheitsprävention. Beratungsangebot.
 
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
 
bekanntlich hat sich das Selbstverständnis der Sozialarbeit gemäß strategischer Vorgaben von  Umerziehern angloamerikanischer Provenienz gewandelt[1], sodaß Betroffene (Kinder, Eltern) oft zu Objekten von Willkürmaßnahmen – z.B. der informationellen Fremdbestimmung bzw. des Etikettenschwindels - herabgewürdigt und Opfer von Kriminellen werden, welche hinter dem Deckmantel besonderer Wohltätigkeit mit Kindern nichts weiter als „Kasse machen“ bzw. das „Geschäft mit der Wohlfahrt“[2] betreiben. Auch Jugendämter in den DDR-Nachfolgeländern gerieten immer wieder in die Schlagzeilen z.B. bei Kindeswegnahmen nach pseudowissenschaftlich/ willkürlich medikalisierender bzw. psychiatrisierender Etikettierung („Erziehungsunfähigkeit“) durch kaltherzig agierende Jugendamtsbedienstete und Komplizen z.B. unter Psycho-Fachvertretern[3].
 
Unser Verein befaßt sich bundesweit auch mit diesen Erscheinungsweisen von Leid bringender -und vermeidbare Gesundheitsrisiken sowie Kosten verursachender– Korruption, unter anderem im Rahmen von allgemeinen Anfragen in Verwaltungen und Parlamenten[4]. 2004-2009 deckten wir ein evident CIA- bzw. „scientology“artiges Komplott  in Bayern auf, das Eltern und Kinder zu Objekten desinformationeller Fremdbestimmung herabwürdigt, psychopathogen und auf Liebes- bzw. Familienbeziehungen zerstörerisch (auch kriminogen) wirkt: „Für unser Land. Für die Landeskinder“[5]. Eine offizielle Desinformations- Broschüre des bayerischen Landesjugendamtes („Trennung und Scheidung“[6]) spielt in dem Zusammenhang seit 2001 eine wichtige propagandistische Rolle.
 
Falls Sie das gemäß Ihrer Amtspflichten und vor dem Hintergrund Ihrer Ausbildung zum Juristen interessieren sollte (wovon ich ausgehe), so bitte ich Sie, in Ihrem Letztverantwortungsbereich zunächst in Erfahrung zu bringen:
1.  Gehen in Ihrem Jugendamt Kopien kompletter - an das Familiengericht adressierter - Parteischreiben aus nach § 170 GVG nichtöffentlichen familienrechtlichen Verfahren (gem. §§ 1671 bzw. 1684 BGB u.ä.) ein?
2.  Gehen auch Kopien Psychologischer oder Psychiatrischer Sachverständigen- Gutachten über Familienmitglieder ein, die im Auftrag des Familiengerichts erstattet wurden und an dieses adressiert sind?
3.  Sind die Betroffenen damit einverstanden?
4.  Werden die unter 1. und 2. genannten Schriftstücke von Ihren Mitarbeitern tatsächlich gelesen?
5.  Auf welcher konkreter Rechtsgrundlage nach SGB VIII und mit welchem Zeitbudget sowie zu welchem Zweck geschieht das?
6.  Welche berufliche Qualifikation wird zu diesem Zweck vorgehalten?
7.  Werden die unter 1. und 2. genannten (nicht an das Jugendamt adressierten) Schriftstücke in Ihrem Jugendamt gespeichert/ abgeheftet?
8.  Auf welcher genauen Rechtsgrundlage (nach Landes- DSG bzw. SGB VIII) wird –  nach Ihrer Überzeugung - so verfahren?
9.  Über welchen gesetzlichen Zeitraum werden die unter Punkt 4 gemeinten Schriftstücke gegebenenfalls bei Ihnen aufbewahrt?
10. Wie erfolgt  bei Ihnen die demokratische Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Datenschutzbestimmungen für Jugendämter?
11. Wem sprechen die Bediensteten der Fachbehörde (gesetzlich schweigepflichtig gemäß § 203 StGB) die Verfügungsberechtigung zur Erteilung von Schweigepflichtentbindungen zu, wenn ihnen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit DRITTGEHEIMNISSE (vgl. DITTRICH[7] und aktuelle Bundestags-Petition[8])  anvertraut oder sonst bekannt werden?
12. Dürfen Jugendamtsbedienstete in Gera auch geschäftsunfähige bzw. beschränkt geschäftsfähige Minderjährige aushorchen („anhören“) bezüglich ihrer bzw. der Angelegenheiten ihrer Eltern bzw. ihrer Familie? Wie ist ggf. die Rechtsaufklärung (z.B. bezüglich der wechselseitigen Beistandspflichten gem. § 1618a BGB und  des damit ja in Verbindung stehenden Auskunftsverweigerungsrechts sowie des Erbschafts-Verwirkungsrisikos) geregelt?[9]
13. Haben Betroffene jemals Schadensersatzforderungen gemäß LDSG/BDSG bzw. SGB erhoben[10]?
Ich bitte Sie hiermit, zunächst alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten, z.B. nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung.
 
Im Interesse der Bürger/Eltern/Kinder/Steuer-Kassenbeitragszahler aus Halle bitte ich Sie, sich bald einmal telefonisch hier zu melden, damit ich Ihnen die –sicher nicht primär von Ihnen zu verantwortende- CIAntologytypische Verirrung in Ihrem Verantwortungsbereich sowie die Risiken auch für die Stadt Halle bewußt machen kann.
 
Bitte geben Sie mir umgehend eine persönliche  Lesebestätigung.
 
 
Mit frdl. Grüßen
 
 
 
Dipl. med. W. Meißner
 
Anlage (1 Seite): Zweck der allgemeinen Datenschutzanfrage


 
 
 
[1] Vgl. den  Inhalt des Essays von Prof. Dr. rer. nat. KLENNER, Oerlinghausen: http://www.karin-jaeckel.de/aktuelles/Essay_Selbstverstaendnis_sozialer_Dienste.pdf
[2] Vgl. diesbezüglich Dokumentationen des öff. rechtl. Fernsehens zu bundesweit –nicht nur in Neukölln https://www.youtube.com/watch?v=NtZRIKd_FSg   - zu beklagenden Verhältnissen  struktureller scientologyartiger Kriminalität in PPP, z.B.:  https://www.youtube.com/watch?v=yPf5ONcIUNo
[3] Vgl. das auch in Sachsen Anhalt agierende Psychoterror-Netzwerk/PrivatCIA  „Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie“ (GWG) / Kritik im „Flugblatt wider die GWG“ http://betroffene-eltern.com/Online%20Grafiken/Flugblatt%207,%2025.9.09.pdf und vorher (folgenlos) in der ARD (Plusminus, 2001): https://www.youtube.com/watch?v=vWmP9Cs6lbY .
[4] Exemplarisch. Anfrage bei Volker Bouffier jun., CDU Gießen: http://www.abgeordnetenwatch.de/volker_bouffier-1073-55096--f369734.html#q369734
[5] Die bayerische Landesregierung (CSU) schweigt hierzu noch, vgl. Schweigen des Prof.Dr.iur. BAUSBACK:http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_winfried_bausback-1480-77891--f429100.html#q429100
[6] Auszug der Auflage 2004 mit kritischen Hinweisen/Anmerkungen im Netz als Documenta barbarica: http://www.bss-by.de/docs/DokumentaBarbarica.pdf
[7] Iris DITTRICH. Drittgeheimnisse im Rahmen der Verletzung von Privatgeheimnissen gemäß § 203 StGB. Hamburg 2007, ISBN 978-3-8300-3066-9. Aus einer Besprechung: "Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass ganz primär auf den Schutz des Dritten als alleinigen Geheimnisbetroffenen abgestellt werden muss und dieser daher seine Einwilligung erklären muss."
[9] Unter anderem der ehemalige Bundesinnenminister FRIEDRICH (CSU), MdB, hält diese Angelegenheit für  interessant und versprach 2013 Klärung. Trotz Nachfragen im Februar 2014 hat er diese aber noch nicht vorangebracht: http://www.abgeordnetenwatch.de/hans_peter_friedrich-778-78111--f416183.html#q416183 . Bitte beachten sie hierzu auch: Unmündige bzw. Personen,  die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 1 Z 1 JGG) und eine mit Strafe bedrohte Handlung begehen, können aufgrund der für sie unwiderlegbar gültigen Rechtsvermutung der Unreife in keinem Fall bestraft werden (§4 Abs. 1 JGG), vgl. auch das beredte Schweigen des früheren BGH-Richters
Wolfgang Neškovic  -seit 17.9.2013- auf die Fragen des Herrn Bernd Rieder http://www.abgeordnetenwatch.de/wolfgang_ne_kovic-1031-71309--f405459.html#q405459
[10] Vgl. "Schadensersatzpflicht wegen unzulässiger Erhebung von Sozialdaten § 82 SGB X i.V.m. § 7 BDSG" (ZKJ Heft 6, 2013, S. 253-260) http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/Kindschaftsrecht_und_Jugendhilfe_ZKJ_6_-_2013_Schadensersatzpflicht_wegen_unzulaessiger_Erhebung_von_Sozialdaten.pdf

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