20. Mär 2016

Strafanzeige wegen Verdacht auf Betrug des Herrn Stephan Kramer, Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz

Conny Krystek
Esplanade 13b
07422 Bad Blankenburg
Bad Blankenburg, der 20.03.2016


Polizeidirektion Zwickau
Lessingstraße 17
08058 Zwickau

per Telefax: +49 375 428-106

Betreff: Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung aus allen rechtlichen Gründen

Beschuldigter: Stephan Kramer, Soz-Päd, Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz, Steigerstraße 24, 99096 Erfurt ?

Tatvorwurf: Verdacht auf Betrug im Bewerbungsverfahren um das Amt, womöglich geheimdienstliche Agententätigkeit für eine fremde Macht / Verschwörung gegen die Grundordnung u.ä.

Tatzeit: 2015, genaueres unbekannt

 

 

 

Sachverhaltsschildung

 

Der Beschuldigte ist seit 01.12.2015 im Amt. In öffentlichen Verlautbarungen wurde erwähnt, daß er im Vorfeld -vom wem auch immer- als „deutscher Jurist und Volkswirt“ bezeichnet wurde.

Beweis: Abdruck der Versionsgeschichte „Stephan Kramer“ in „Wikipedia“

(https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Stephan_J._Kramer&diff=prev&oldid=148230745)


 

in Anlage 1.

Kurz vor der Ernennung kam heraus, daß er in Wahrheit weder über eine abgeschlossene Ausbildung als Volkswirt, noch über einen Juraabschluss verfügt. Er soll lediglich über die Qualifikation eines Sozpäd verfügen und laut OTZ / LKA womöglich eine Masterarbeit über die Migrationsbewegung von Äthiopien nach Israel an einer Erfurter Hochschule abgegeben haben.
Bis zu dem Zeitpunkt hatte es aus dem Innenministerium geheißen, daß für die Amtsausübung (Landesamt für den Verfassungsschutz Thüringen) eine Befähigung zum Richteramt vorliegen solle.

Am 1.12.2015 wandte sich Frau Müller an das Ministerium mit Anfragen zur Ernennung des Herrn Kramer zum Präsidenten des Thüringer Verfassungsschutzes.

Beweis: Kopie des Anschreibens mit Sendebericht in der Anlage 2 (4 Seiten) bzw. unter dem Link:

http://www.wilfriedmeissner.de/gastbeitraege/anfrage-beim-thueringer-ministerium-fuer-inneres-kommunales-bezueglich-fehlender-qualifikation-bei-stephan-kramer.html

Aus dem Innenministerium kam schließlich eine Antwort, welche der veröffentlichten an den Fragesteller Wilfried Meißner entspricht.

Dessen Widerspruch gegen die Stellenbesetzung (vom 24-11-2015) findet sich unter folgendem Link: http://www.wilfriedmeissner.de/schreiben-an-andere-funktionaere/amt-fuer-verfassungsschutz-thueringen-widerspruch-stellenbesetzung-praesident-ohne-befaehigung-zum-richteramt.html

Die Antwort des Kaderleiters Schleußinger wurde veröffentlicht und ist unter folgendem Link einzusehen: http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/CCF15122015.pdf


Die Antwort an Frau Müller findet sich in Anlage 3 und unter folgendem Link:

http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/CCF03012016_0001.pdf

Da der Verdacht bestand, daß Herr Kramer bzw. sein Umfeld im Rahmen des Bewerbungsverfahrens den Irrtum erregte, zum Richteramt befähigt zu sein und auch über einen Abschluss als Volkswirt zu verfügen, um in den Genuss eines hochdotierten Postens zu gelangen, wurden auch andere Informationen eingeholt und politische Gegner des angeblichen Sozialdemokraten befragt, die über die Hintergründe der Personalie keine Aussagen zu machen bereit oder in der Lage waren. Öffentliche Anfragen wurden an den angeblichen Innenexperten der CDU Landtagsfraktion Wolfgang Fiedler sowie an den angeblichen Juristen und Landtagspräsidenten Christian Carius (ebenfalls CDU) gerichtet. Sie sind veröffentlicht unter folgenden Links:

  1. Anfrage an Herrn Fiedler vom 28.11.2015:

    https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wolfgang-fiedler/question/2015-11-28/19917

  2. Anfrage an Herrn Fiedler vom 03.01.2016:

    https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wolfgang-fiedler/question/2016-01-03/20006

  3. Anfrage an Herrn Landtagspräsidenten Carius vom 24.11.2015:

    https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christian-carius/question/2015-11-24/19896

 

Da bisher keine Antworten eingingen von Personen, welche eigentlich als Politische Gegner dargestellt werden, verdichtet sich der Verdacht, hier könnte ein ganzes Netzwerk an der Erregung von Irrtümern zu Gunsten des Herrn Kramer und eventuell anderer aktiv sei. Hierzu tragen auch weitere Veröffentlichungen bei, die in der OTZ zu lesen waren und auf Recherchearbeiten des Herrn Debes zurückgehen. (z.B.: „Das Kramer-Experiment“: hier wurde der Beschuldigte grinsend hinter seinem Schreibtisch sitzend dargestellt und erwähnt, daß bezüglich einer Mossad-IM-Aktivität Gerüchte im Thüringer LKA kursierten. Auf dem Schreibtisch sieht man weder das Thüringer Wappen, noch das deutsche abgebildet. Stattdessen ein kleines Sternenbanner, s.u.)

 

Beweis: http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/Das-Kramer-Experiment-Ueber-den-neuen-Chef-des-Thueringer-Verfassungsschutzes-77819007 Übersendung der Printausgabe auf Wunsch

 

Weitere Veröffentlichungen in der OTZ dokumentieren, daß selbst innerhalb der „rot-rot-grünen“ Koalition Kritik an dem auffälligem Verhalten des Sozpäd geäußert wurde angesichts der Tatsache, daß der Beschuldigte offenbar ohne Absprache mit seinem Dienstherrn und in Kollision mit dem Koalitionsvertrag öffentlich für die rasche Wiedereinführung von IM´s bzw. Spitzeln im Verfassungsschutzamt eintrat.

Beweis: OTZ Recherche, entsprechende Zeugenvernehmungen z.B. von Martin Debes und V. Paczulla.

 

Beurteilung aus der Sicht von besorgten Bürgern

Es scheint sich um ein Betrugsgeschehen zu handeln, bei dem eine Seilschaft dafür gesorgt hat, daß einem für das Amt in Wahrheit nicht ausreichend qualifizierten Mann mit schillernder Vorgeschichte schließlich ein Vermögensvorteil entstanden ist. Somit besteht der Verdacht auf ein Betrugsgeschehen unter Mitwirkung von Personen aus der Kaderleitung des Thüringer Innenministeriums und / oder anderer. Des Weiteren besteht der Verdacht, daß der weit vernetzte ehemalige Funktionär des Zentralrats der Juden für den Geheimdienst einer GG-fremden Macht (genannt wurde eben der Mossad) agiert und sich um Vorgaben seiner Genossen ebenso wenig schert, wie um Inhalte des Koalitionsvertrages.

 

Ob der Mann in jungen Jahren womöglich Agent der Hauptverwaltung „Aufklärung“ des MFS der untergegangenen DDR und zum Zeitpunkt der Wende erpressbar gewesen ist, wäre zu ermitteln. („Rosenholzdatei“) Jedenfalls spricht das gesamte Verhalten des Beschuldigten nicht dafür, daß er einen den Amtspflichten entsprechenden Beitrag zur Sicherheit des Freistaats Thüringen bzw. der Bundesrepublik Deutschland und der hier lebenden Bürger erbringen könnte. Eher ist das Gegenteil zu befürchten. Möglicherweise könnte der Beschuldigte sogar sein Amt mißbrauchen, um im Rahmen der „Zusammenarbeitsrichtlinie“ (vgl. Hinweis von Prof. Michael Buback, Sohn des ermordeten Siegfried Buback, im SPIEGEL vom 27-06-2015: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-135692260.html) in polizeiliche bzw. staatsanwaltliche Ermittlungen einzugreifen, wenn es ein Auftraggeber so wünscht.

 

Antrag

Ich beantrage sorgfältigste Ermittlungen z.B. über die Staatsschutzabteilung bei der Bundesanwaltschaft ggf. unter Nutzung nachrichtendienstlicher Befugnisse und Bestrafung aus allen rechtlichen Gründen.

 

Ich bitte um Übermittlung des Aktenzeichens sowie der Kontaktdaten des federführenden Ermittlers.

 

Hochachtungsvoll

 

_______________

Conny Krystek

 

Anlagen 7 Seiten

Anlage 1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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