24. Nov 2015

Amt für Verfassungsschutz Thüringen: Widerspruch Stellenbesetzung (Präsident ohne Befähigung zum Richteramt?)

Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr &
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
Dipl.- Med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D. 
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld 
Tel. 0170 1143 471/ 03671 52 89 32
 
Saalfeld, den 23. November 2015
 
An das
Amt für Verfassungsschutz
Haarbergstraße 61
99097 Erfurt
Telefon: 0361/37 93 850
Telefax: 0361/4406-251
E-Mail: afvoeffentlichkeit@tmik.thueringen.de


Betr. : Widerspruch Stellenbesetzung  (Präsident ohne Befähigung zum Richteramt?)


Sehr geehrte Damen und Herren,
der Presse  (V. PACZULLA  in der OTZ vom 20. November 2015[1]) entnahm ich, daß Herr Stephan Kramer im Dezember das Präsidentenamt übernehmen soll. Hinsichtlich seiner beruflichen Qualifikation  ergeben sich Zweifel, ob die Besetzung gesetzeskonform wäre.  Denn auch mit Schreiben der Oberamtsrätin Haberbosch (Thüringer Landtag) vom 20. April 2015 soll das Amt des Präsidenten des Amtes „nur einer Person mit der Befähigung zum Richteramt übertragen werden“.
BEWEIS: Kopie des besagten Schreibens (zu Az E-10/15 (219979 – A5/hab: Petition „Pro Transparenz im Thüringer Verfassungsschutzamt“ vom 6.1.2015[2]).
Bericht und Kommentar des Journalisten PACZULLA ist zu entnehmen, daß es sich bei Herrn Kramer um einen Jura- Studienabbrecher  und gelernten Sozialpädagogen handelt. Hinweise dafür, daß Herr Kramer die Befähigung zum Richteramt mitbringt, finden sich hingegen nicht.
Daher widerspreche ich der Ernennung, weil sie womöglich dem Regelungsgehalt des §  2 Abs. 3 Satz 5 ThürVerfSchG zuwiderläuft.  
Ich bitte um rechtzeitige Benachrichtigung aller für eine Entscheidung relevanten Stellen und aller Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission.
Hochachtungsvoll
 
Dipl.  med. W. Meißner
Anlage: 3 Seiten
 
[2] http://www.wilfriedmeissner.de/meissner-blog/petition-pro-transparenz-im-thueringer-verfassungsschutzamt.html
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