06.
Dez 2015
Thüringer Ministerium für Justiz, Dr. Maier wegen illegaler Datenübermittlung und Ausforschungsermittlungen an 5jährigen durch Richter Daum
Conny Krystek Bad Blankenburg, der 4.12.2015
Esplanade 13b
07422 Bad Blankenburg
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Dr. Thomas Maier
PF 90 04 62
99107 Erfurt
per Telefax: 0361 3795 888
Betreff: 3133/E – 747/13, Ihr Schreiben vom 29. Oktober 2015
Sehr geehrter Herr Dr. Maier,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.10.2015. Es war nicht meine Absicht, die richterliche Unabhängigkeit in Frage zu stellen. In Bezug auf Richter Daum ging es um dessen Versuch, in einer Nicht-Kindschaftssache (Ordnungsgeld wegen Verweigerung der Kindesherausgabe) einen 5jährigen auszuhorchen, wofür ich ebenso wenig eine gesetzliche Grundlage sehe, wie für die Hinzuziehung einer Jugendamtsbediensteten als Botin.
Meines Wissens ist die Unabhängigkeit deutscher Richter nicht dahingehend auslegungsfähig, daß sich Richter nicht an das Gesetz halten müssen. In Bezug auf die Datenerhebung bei einem Minderjährigen resultieren die größten Bedenken schon wegen der nichtwiderlegbaren Vermutung der Unreife des Jungen. Aus der Geschichte haben wir gelernt, daß sogar Jugendliche das unbedachte Ausplaudern von Geheimnissen anderer gegenüber dem Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR später sehr bedauerten und beklagten, daß ihr Vertrauen ausgenutzt wurde mit der Folge, daß sonst gute Beziehungen zu anderen für immer zerstört waren.
Wollen wir uns vorwerfen lassen, daß wir zu solchen Praktiken schweigen, die mit sorgfältiger juristischer Tatsachenfeststellung in einem Ordnungsgeldverfahren nichts zu tun haben und tief in die Persönlichkeitsrechte kleiner Kinder eingreifen?
Der Verein Anti-Korruption.Reformation2014 hat solche Probleme ausführlicher dargestellt in einer Stellungnahme zur vorgesehenen Ausforschungsermittlung in Nürnberg, wobei es da um ein Mädchen ging. Ich erlaube mir hier den Hinweis und die Übersendung des Links:
http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/Stellungn_Verein_Antikorruption_wg_Anhoerung_Minderj.pdf
Bitte übersehen Sie darin nicht die Videodokumentationen zu Erfahrungen aus der Stasi-Zeit:
https://www.youtube.com/watch?v=bJci5Q_-bso
https://www.youtube.com/watch?v=3w_RsglwmWw
Ich hatte in meinem Schreiben in Bezug auf die Richterpersönlichkeit Daum auch angeregt, an eine psychiatrische Untersuchung zu denken. Angesichts der berichteten Verhaltensauffälligkeiten und auch angesichts der Tatsache, daß der Richter sich auch bislang weder erklärt noch einen Termin bestimmt hat, bleibe ich dabei. Denn es gibt hier keine Hinweise darauf, daß Herr Daum in anderen Verfahren besser arbeitet, sodaß die öffentliche bzw. Rechtsordnung und die Sicherheit Rechtssuchender und die Sicherheit von Minderjährigen in Gefahr ist aus Gründen, die in der Person des Herrn Daum liegen dürften.
Sie schreiben, daß bezüglich meiner Beschwerden gegen Staatsanwälte bei der Staatsanwaltschaft
Gera bzw. der Generalstaatsanwaltschaft Jena eine andere Abteilung innerhalb Ihres Ministeriums zuständig sei. Leider teilten Sie die Kontaktdaten des zuständigen Sachbearbeiters nicht mit. Ich habe auch von einer anderen Abteilung noch keine Antwort erhalten. Bitte helfen Sie mir diesbezüglich weiter.
Für Ihre Sachbearbeitung sowie für die Sachbearbeitung in der besagten anderen Abteilung hilfreich sein könnte die Lektüre einer Skizze einer Sachverständigen, die sich mit dem wichtigen Unterschied zwischen der Mitwirkung von Jugendämtern in Sorgerechtsverfahren einerseits, und einer Verfahrensbeteiligung andererseits, auseinandersetzt. Die Stellungnahme der Jurastudentin Anne Müller finden Sie in der Anlage zu diesem Schreiben. Die Übersendung des Dokuments ist erforderlich, nachdem umfangreiche Korrespondenz mit Juristen zeigte, daß weder Staatsanwälte noch Richter ihres Verantwortungsbereiches über ausreichend Kenntnisse in diesem wichtigen Gebiet zu verfügen scheinen. Bitte sorgen Sie mit Ihren besondern Möglichkeiten dafür, daß es hier substantielle Fortschritte gibt. Meine Intention rührt auch daher, daß die Präsidentin des Thüringer Landkreistages, Frau Martina Schweinsburg, offenbar noch immer schweigt zu wichtigen Fragen zum Datenschutz, die nicht erforderlich wären, würden Richter die Rechtsgrundlagen der Jugendamtstätigkeit und ihre amtliche und höchstpersönliche (Vgl. § 203, Abs. 2, Satz 1 StGB) Schweigepflicht ernst nehmen. Zu den am 31. Juli öffentlich gestellten Anfragen (Landrätin / TLKT-Präsidentin M. Schweinsburg (CDU) wegen CIAntologyartiger -familiendestruktiver, psychopathogener, antichristlicher, teurer- Datenkriminalität) gelangen Sie unter Nutzung des folgenden Links:
http://www.wilfriedmeissner.de/schreiben-an-andere-funktionaere/landraetin-tlkt-praesidentin-m-schweinsburg-cdu-wegen-ciantologyrtiger-familiendestruktiver-psychopathogener-antichristlicher-teurer-datenkriminalitaet.html
Ich hoffe, daß Sie das Ausmaß der Verirrungen in diesem Bereich erkennen und sich der Probleme rasch und effektiv zuwenden. Rückfragen beantworte ich gern.
Hochachtungsvoll
_________________
Conny Krystek
Anlage: Juristische Darstellung von Mitwirkung und Verfahrensbeteiligung des Jugendamtes in Kindschaftssachen
Esplanade 13b
07422 Bad Blankenburg
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Dr. Thomas Maier
PF 90 04 62
99107 Erfurt
per Telefax: 0361 3795 888
Betreff: 3133/E – 747/13, Ihr Schreiben vom 29. Oktober 2015
Sehr geehrter Herr Dr. Maier,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.10.2015. Es war nicht meine Absicht, die richterliche Unabhängigkeit in Frage zu stellen. In Bezug auf Richter Daum ging es um dessen Versuch, in einer Nicht-Kindschaftssache (Ordnungsgeld wegen Verweigerung der Kindesherausgabe) einen 5jährigen auszuhorchen, wofür ich ebenso wenig eine gesetzliche Grundlage sehe, wie für die Hinzuziehung einer Jugendamtsbediensteten als Botin.
Meines Wissens ist die Unabhängigkeit deutscher Richter nicht dahingehend auslegungsfähig, daß sich Richter nicht an das Gesetz halten müssen. In Bezug auf die Datenerhebung bei einem Minderjährigen resultieren die größten Bedenken schon wegen der nichtwiderlegbaren Vermutung der Unreife des Jungen. Aus der Geschichte haben wir gelernt, daß sogar Jugendliche das unbedachte Ausplaudern von Geheimnissen anderer gegenüber dem Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR später sehr bedauerten und beklagten, daß ihr Vertrauen ausgenutzt wurde mit der Folge, daß sonst gute Beziehungen zu anderen für immer zerstört waren.
Wollen wir uns vorwerfen lassen, daß wir zu solchen Praktiken schweigen, die mit sorgfältiger juristischer Tatsachenfeststellung in einem Ordnungsgeldverfahren nichts zu tun haben und tief in die Persönlichkeitsrechte kleiner Kinder eingreifen?
Der Verein Anti-Korruption.Reformation2014 hat solche Probleme ausführlicher dargestellt in einer Stellungnahme zur vorgesehenen Ausforschungsermittlung in Nürnberg, wobei es da um ein Mädchen ging. Ich erlaube mir hier den Hinweis und die Übersendung des Links:
http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/Stellungn_Verein_Antikorruption_wg_Anhoerung_Minderj.pdf
Bitte übersehen Sie darin nicht die Videodokumentationen zu Erfahrungen aus der Stasi-Zeit:
https://www.youtube.com/watch?v=bJci5Q_-bso
https://www.youtube.com/watch?v=3w_RsglwmWw
Ich hatte in meinem Schreiben in Bezug auf die Richterpersönlichkeit Daum auch angeregt, an eine psychiatrische Untersuchung zu denken. Angesichts der berichteten Verhaltensauffälligkeiten und auch angesichts der Tatsache, daß der Richter sich auch bislang weder erklärt noch einen Termin bestimmt hat, bleibe ich dabei. Denn es gibt hier keine Hinweise darauf, daß Herr Daum in anderen Verfahren besser arbeitet, sodaß die öffentliche bzw. Rechtsordnung und die Sicherheit Rechtssuchender und die Sicherheit von Minderjährigen in Gefahr ist aus Gründen, die in der Person des Herrn Daum liegen dürften.
Sie schreiben, daß bezüglich meiner Beschwerden gegen Staatsanwälte bei der Staatsanwaltschaft
Gera bzw. der Generalstaatsanwaltschaft Jena eine andere Abteilung innerhalb Ihres Ministeriums zuständig sei. Leider teilten Sie die Kontaktdaten des zuständigen Sachbearbeiters nicht mit. Ich habe auch von einer anderen Abteilung noch keine Antwort erhalten. Bitte helfen Sie mir diesbezüglich weiter.
Für Ihre Sachbearbeitung sowie für die Sachbearbeitung in der besagten anderen Abteilung hilfreich sein könnte die Lektüre einer Skizze einer Sachverständigen, die sich mit dem wichtigen Unterschied zwischen der Mitwirkung von Jugendämtern in Sorgerechtsverfahren einerseits, und einer Verfahrensbeteiligung andererseits, auseinandersetzt. Die Stellungnahme der Jurastudentin Anne Müller finden Sie in der Anlage zu diesem Schreiben. Die Übersendung des Dokuments ist erforderlich, nachdem umfangreiche Korrespondenz mit Juristen zeigte, daß weder Staatsanwälte noch Richter ihres Verantwortungsbereiches über ausreichend Kenntnisse in diesem wichtigen Gebiet zu verfügen scheinen. Bitte sorgen Sie mit Ihren besondern Möglichkeiten dafür, daß es hier substantielle Fortschritte gibt. Meine Intention rührt auch daher, daß die Präsidentin des Thüringer Landkreistages, Frau Martina Schweinsburg, offenbar noch immer schweigt zu wichtigen Fragen zum Datenschutz, die nicht erforderlich wären, würden Richter die Rechtsgrundlagen der Jugendamtstätigkeit und ihre amtliche und höchstpersönliche (Vgl. § 203, Abs. 2, Satz 1 StGB) Schweigepflicht ernst nehmen. Zu den am 31. Juli öffentlich gestellten Anfragen (Landrätin / TLKT-Präsidentin M. Schweinsburg (CDU) wegen CIAntologyartiger -familiendestruktiver, psychopathogener, antichristlicher, teurer- Datenkriminalität) gelangen Sie unter Nutzung des folgenden Links:
http://www.wilfriedmeissner.de/schreiben-an-andere-funktionaere/landraetin-tlkt-praesidentin-m-schweinsburg-cdu-wegen-ciantologyrtiger-familiendestruktiver-psychopathogener-antichristlicher-teurer-datenkriminalitaet.html
Ich hoffe, daß Sie das Ausmaß der Verirrungen in diesem Bereich erkennen und sich der Probleme rasch und effektiv zuwenden. Rückfragen beantworte ich gern.
Hochachtungsvoll
_________________
Conny Krystek
Anlage: Juristische Darstellung von Mitwirkung und Verfahrensbeteiligung des Jugendamtes in Kindschaftssachen
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