06. Jun 2015

Anfrage zur "Fachlichen Empfehlung zur Kooperation von Jugendamt und Familiengericht"

Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr
& Verein Anti-Korruption . Reformation 2014
e.V.
(1. Vorsitzender)
Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
Tel. 03671 52 89 32 od. 0170 1143471

Saalfeld, den 05. Juni 2015


An Frau

Susanne Krakovic

-persönlich-
THÜRINGER MINISTERIUM FÜR BILDUNG, JUGEND UND SPORT
Referat 41
Grundsatzangelegenheiten Jugendhilfe, Frühe Hilfen
-Geschäftsstelle Landesjugendhilfeausschuss-
Fortbildungsprogramm Landesjugendamt
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt
Tel: 0361 3798-411
Fax: 0361 3798-830


*Betr.:* Dubiose „Fachliche Empfehlungen zur Kooperation von Jugendamt und Familiengericht“ und demgegenüber KLENNERs erhellender „Essay über den Wandel im Selbstverständnis der Sozialarbeit als Kernfach der sozialen Dienste“.



Sehr geehrte Frau Krakovic,


im Nachgang zur soeben übersandten Fernkopie/E-Post erhalten Sie in der Anlage die Kopie des „Essay über den Wandel im Selbstverständnis der Sozialarbeit als Kernfach der sozialen Dienste“, den ich im Dezember 2010 von dem Autor [1] erhielt und u.a. an die Publizistin Dr. phil. Jäckel weiterleitete.

Diese hatte m.W. als Erste den Mut zur Veröffentlichung [2].

Der Essay ist m.E. sehr gut geeignet, eine Umkehr im Selbstverständnis der Sozialarbeit zu initiieren und dabei dieser KLENNERSchen Sätze eingedenk zu sein: *„**Durch ihre Nähe zur Bevölkerung genossen sie* (die Fürsorger oder Wohlfahrtspfleger, W.M.) *das Vertrauen der Menschen ihres Bezirks, zumal viele dieser Wohlfahrtspfleger oder Fürsorger einen karitativen oder humanitären Hintergrund hatten. Ihre soziale Arbeit verstanden sie als einen Dienst am Nächsten, auch wenn sie damit nicht unbedingt die christliche Nächstenliebe meinten. Es war Ausdruck des Respekts vor dem Schicksal des Anderen, der Rat und Hilfe brauchte**.“*


Hochachtungsvoll





Dipl. med. W. Meißner
Für unser Land Für die Landeskinder

*Anlage :* 3 Seiten, Ausdruck von Essay Selbstverstaendnis sozialer Dienste

------------------------------

[1]
Prof.Dr.rer.nat. Wolfgang KLENNER (1921-2015), vgl.
http://de.wikimannia.org/Wolfgang_Klenner

[2]
Der Link konnte deshalb auch verwendet werden in der Strafanzeige gegen den langjährigen IM der US-Stasi (CIA) B.H. Obama

The Story of Obama: All in The Company (Part I)
(vgl. Vorwurfskomplex 5 / Fußnote 13 hier:
Strafanzeige gegen Obama )

---------- Weitergeleitete Nachricht ----------

Von: Wilfried Meißner
Datum: 5. Juni 2015 um 10:47
Betreff: Geschäftsstelle Landesjugendhilfeausschuss Thüringen wegen
fortgesetzter offizieller Ermunterungen zu familiendestrukiver
psychopathogener -systematischer- Datenkriminalität
An: Susanne.Krakovic@tmasgff.thueringen.de
Cc:

Deutsches Institut
für Totalitarismusabwehr & Verein Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
(1. Vorsitzender)
Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
Tel. 03671 52 89 32 od. 0170 1143471

Saalfeld, den 05. Juni 2015

An Frau

Susanne Krakovic

-persönlich-
THÜRINGER MINISTERIUM FÜR BILDUNG, JUGEND UND SPORT
Referat 41
"Grundsatzangelegenheiten Jugendhilfe, Frühe Hilfen
-Geschäftsstelle Landesjugendhilfeausschuss-
Fortbildungsprogramm Landesjugendamt
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt
Tel: 0361 3798-411
Fax: 0361 3798-830
Susanne.Krakovic@tmasgff.thueringen.de



Sehr geehrte Frau Krakovic,

auch ich habe -vor dem Hintergrund vieler Leidensgeschichten betroffener Mütter, Väter und Kinder- großes Interesse an der wahrheitsgemäßen Beantwortung der von Herrn (geschwärzt http://www.verlagdrkovac.de/978-3-8300-3066-9.htm) am 28. April 2015 aufgeworfenen Frage, welche Personen für die Erarbeitung der „Fachlichen Empfehlungen zur Kooperation von Jugendamt und Familiengericht“ verantwortlich sind.

Ich halte dieselben für den Ausfluß folgenreich kindeswohlgefährdender, familiendestruktiver und GGwidriger psychopathogener Desinformationsaktivitäten, denen gegenüber sich insoweit aufgeklärte Ärzte in Ausübung ihrer Berufspflichten) entgegenstellen müssen (§ 1 der Bundesärzteordnung.

Belange des Persönlichkeitsschutzes der Betroffenen -zumal in Verfahren nach § 1671 und § 1884 BGB- bleiben in Ihrem Dokument unberücksichtigt und es wird eine totalitäre "Kooperation" von Richtern mit Soz.-Päds. insinuiert, welche eindeutig mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung kollidiert und Gemauschel befördert, wo eigentlich sowohl Bedienstete der Jugendämter als auch Richter ihre bundesgesetzlichen Vorgaben- einschließlich Verbote unbefugten Offenbarens von Privatgeheimnissen, Datenschutz- Bestimmungen z.B. gemäß §§ 61 ff SGB VIII - strikt zu beachten hätten.

An solche gesetzlichen Bestimmungen wird in dem Dokument praktisch gar nicht erinnert, stattdessen z.B. das bedenkenlose Ausreichen der Kopien von - an die Gerichte adressierten, jede Menge schützenswerte Privatgeheimnisse (Gerüchte, auch über Dritte, inklusive Petition wg Drittgeheimnisskontroverse) enthaltenden - Parteischreiben/ "Eilanträgen" durch Richter an die Landratsämter bzw. Stadtverwaltungen empfohlen.


Ihre E- Post vom 29 April habe ich gelesen.


Sie schreiben darin: "*Die Mitglieder der zeitlich befristeten Arbeitsgruppe kann ich Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benennen.*"

Bitte nennen Sie mir die nachlesbaren datenschutzrechtliche Vorschriften, welche Ihnen die Veröffentlichung der Namen und der beruflichen Qualifikationen bzw. Dienstanschriften dieser Leute tatsächlich verbieten.

Bitte beachten Sie, daß es um die Autorenschaft für ein vom Freistaat öffentlich gemachtes Dokument -und insofern sicher nicht um schützenswerte Privatgeheimnisse- geht und daß der Persönlichkeitsschutz der Verantwortlichen ins Verhältnis gesetzt werden muß zum öffentlichen Interesse an der Aufklärung darüber, wer für die Empfehlungen zu Verfahrensweisen -namentlich bzgl. des Umgangs mit höchst persönlichen Daten (einschließlich Gerüchten) von Familienangehörigen an Gerichten und Jugendämtern - verantwortlich war und immer noch ist.

Bitte bedenken Sie - als für die Fortbildung von Jugendamtsleuten Verantwortliche- auch, daß die GGgemäße Wissenschaftsfreiheit immer zugleich die Verpflichtung beinhaltet, daß der Wissen Schaffende und Verbreitende (der ein irrender oder auch gezielt desinformierender Irrlehrer sein könnte) Verantwortung zu übernehmen hat, indem er sich mit Name und Dienstanschrift zu erkennen gibt, sodaß Kritik an ihm ermöglicht wird.

Alles andere wäre unverantwortlich, befremdlich, durch Geist und Buchstaben des GG nicht gedeckt. Die Thüringer Verfassung schützt z.B. nicht vor der Beschämung, welche Pfuschern „in Amt und Würden“ drohen könnte. Für die „Kooperationsempfehlungen“ sollten sich alle Verantwortlichen freilich schämen.

Ich empfehle Ihnen, die Angelegenheit entsprechend Ihrer Amts- Pflichten sehr ernst zu nehmen und sich mit Ihrer insoweit aufzuklärenden Ministerin tiefgründig zu besprechen.

Ziel muß sein, die auch in Thüringen zu beklagende strukturelle Datenkriminalität endlich wirksam zu bekämpfen und das unsägliche "Dokument pro Kooperation"[1] endlich aus dem Netz zu nehmen, alle Jugendämter über diesen Schritt zu informieren und für gesetzeskonforme -und die wohlverstandene Sorge um das Wohl der Familien in den Blick nehmende- Bildung Sorge zu tragen.

Denn daran fehlt es nicht nur im Landkreis Saale Orla, wo im Februar 2014 erst der BGH das Jugendamt (aber auch ein Amts- und das Ober-Landesgericht, womöglich das Landesjugendamt)- über berufliche Pflichten von Jugendamtsbediensteten gem. Bundesgesetzen aufklärt hat[2].

Mit Ihren geschätzten Auskünften (bzgl. der Identitäten der Verantwortlichen bzw. bzgl. der Hinderungsgründe gemäß Datenschutzbestimmungen) rechne ich binnen 14 Tagen.


Hochachtungsvoll





Dipl. med. W. Meißner http://www.bss-by.de/Zersetzung_/Fur_die_Landeskinder/fur_die_landeskinder.html

*Anlage :* 16 Seiten, Ausdruck (zu Beweiszwecken) des kindes- und elternwohlgefährdenden Desinformationsdokumentes höchst obskurer Provenienz, für das die Verantwortlichen sich schämen und verantworten sollten: https://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmsfg/abteilung4/referat31/fe_koop_ja_-famg_1__6__2010__neuauflage_.pdf


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[1] Ausdruck in der Anlage
[2] BGH Az 12 ZB 165/13
Ordnungsgeld gegen das Jugendamt
http://www.saale-orla-kreis.de/sok/module/verw_db/displays/verw_db_detail.asp?type=1&id=113&pr=0&vcf=0
bei Verstoß gegen eine Umgangsvereinbarung bzgl. eines Kindes und eines Elternteils: Verfahrensgang: AG Pößneck, 02.11.2012 - FH 3/12, OLG Jena, 04.03.2013 - 1 WF 662/12, BGH, 19.02.2014 - XII ZB 165/13.

Sehenswert hierzu:* "*Werner Hoeckh findet den Rechtsstaat": https://www.youtube.com/watch?v=VtG111rtHLk2


---------- Weitergeleitete Nachricht ----------


----- Weitergeleitete Nachricht von "TMASGFF Krakovic, Susanne"
Susanne.Krakovic@tmasgff.thueringen.de> -----
Datum: Wed, 29 Apr 2015 14:07:11 +0000
Von: "TMASGFF Krakovic, Susanne" Susanne.Krakovic@tmasgff.thueringen.de
Betreff: AW: Anfrage wie tel. besprochen
An: <......> Sehr geehrter Herr (Name geschwärzt http://www.verlagdrkovac.de/978-3-8300-3066-9.htm)),

in Beantwortung Ihrer Anfrage zu den Erarbeitern der „Fachlichen Empfehlung zur Kooperation von Jugendamt und Familiengericht“ möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Aufgrund eines Beschlusses des Landesjugendhilfeausschusses vom 04.12.2006 hat eine interdisziplinär besetzte Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Thüringer Justizministeriums, des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit/Landesjugendamt und des Thüringischen Landkreistags, Familienrichterinnen und Familienrichtern (OLG und AG) sowie Jugendamtsleiterinnen und Jugendamtsleitern, ein Papier zur Kooperation von Jugendamt und Familiengericht erarbeitet. Es beschreibt die Schnittstelle zwischen Jugendamt und Familiengericht und gibt Handlungsempfehlungen für die Praxis auf der örtlichen Ebene.

Der Landesjugendhilfeausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 03.03.2008 die „Fachlichen Empfehlung zur Kooperation von Jugendamt und Familiengericht“ beschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt lagen das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls und das FamFG-Reformgesetz lediglich im Entwurf vor und waren noch nicht in Kraft getreten. Es war vereinbart, dass mit Inkrafttreten der beiden Gesetze die Fachliche Empfehlung erneut aufgegriffen und entsprechend der Gesetzesänderungen angepasst werden sollte. Die Überarbeitung und Anpassung an die neue Rechtslage erfolgte wiederum in der Arbeitsgruppe der Verwaltung, welche bereits die erste Fassung der Fachlichen Empfehlungen im Jahr 2008 erarbeitet hatte.

Mit Beschluss-Reg.-Nr. 16/2010 hat der Landesjugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 07.06.2010 die Neuauflage der „Fachlichen Empfehlung zur Kooperation von Jugendamt und Familiengericht“ zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Mitglieder der zeitlich befristeten Arbeitsgruppe kann ich Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benennen. Die Arbeitsgruppe existiert nicht mehr, da sie sich mit dem o. g. Beschluss 2010 aufgelöst hat. Darüber hinaus hat sich zwischenzeitlich auch der Landesjugendhilfeausschuss neu konstituiert.

Die Fachlichen Empfehlungen haben keinen Gesetzescharakter und begründen keine Verpflichtung für Richterinnen und Richter, diese ihren Entscheidungen zugrunde zu legen. Die durch die Verfassung garantierte richterliche Unabhängigkeit, Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz (GG), Art. 86 Abs. 2 Thüringer Verfassung (ThürVerf) wird dadurch nicht berührt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Susanne Krakovic
Geschäftsstelle Landesjugendhilfeausschuss
Fortbildungsprogramm Landesjugendamt

THÜRINGER MINISTERIUM FÜR BILDUNG, JUGEND UND SPORT
Referat 41 | Grundsatzangelegenheiten Jugendhilfe, Frühe Hilfen
Werner-Seelenbinder-Straße 7 | 99096 Erfurt | Postfach 900463 | 99107 Erfurt
Tel: +49 (0) 361 3798-411 | Fax: +49 (0) 361 3798-830
www.thueringen.de/th2 • Susanne.Krakovic@tmasgff.thueringen.de

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ]
Gesendet: Dienstag, 28. April 2015 15:22
An: TMASGFF Krakovic, Susanne
Betreff: Anfrage wie tel. besprochen

Sehr geehrte Frau Krakovic,

vielen Dank zunächst für das ausführliche Telefongespräch.

Leider jedoch kann ich die Leiterin des LJA nicht erreichen - dort hört auch niemand in der Zentrale. Deshalb muß ich nun Sie bemühen.

Ich möchte gerne wissen:

1. Wer war oder ist konkret Mitglied derer Arbeitsgruppen, die das Dokument "Zur Kooperation von Jugendamt und Familiengericht" ausgearbeitet.


https://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmsfg/abteilung4/referat31/fe_koop_ja_-famg_1__6__2010__neuauflage_.pdf


Ich bitte Sie, mir den Eingang meiner Email zu bestätigen und mir mitzuteilen, bis wann etwa mit einer Antwort auf meine Anfrage zu rechnen ist.

Ich bedanke mich im Voraus, ... ... ...
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