19.
Dez 2014
Brutaler, kaltherziger Übergriff auf Neugeborenes Mädchen durch Wegnahme aus dem Wochenbett durch Mitarbeiter des Jugendamts Eisenach
Sehr geehrter Herr Trescher,
ich verstehe Ihr Schweigen als Eingeständnis Ihrer Versäumnisse bzw. Ihrer Kollaboration im Rahmen des Betrugssystems, wie wir es auch -allgemeiner- für Bayern beschrieben haben ("Für unser Land. Für die Landeskinder"). Ist die Vermutung falsch?
Jedenfalls empfehle ich radikale Umkehr und vollen Einsatz für die Mandanten wie geboten.
Mit frdl. Grüßen
Dipl. med. W. Meißner
---------- Weitergeleitete
Nachricht----------
Von: Wilfried Meißner
Datum: 18. Dezember 2014 um 20:02
Betreff: An RA TRESCHER, EISENACH Fwd: Herrn LPD Menzel. PD Saalfeld wegen
Strafanzeige (O.K. Modus Scientology) Jugendamt Eisenach / OB Wolf
An: sekretariat@ra-trescher.de
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr & Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V
(Satzung).
Dipl.- Med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
Tel. 0170 1143 471/ 03671 52 89 32
Saalfeld, den 18.12.2014
Herr
Rechtsanwalt Jan Trescher
Querstraße 32
99817 Eisenach
Fax voraus (Anhang 2): 03691 8881821
*Betr.:* Unser Gespräch vorhin im OLG Jena. Strafanzeige in Kopie wie versprochen zur Kenntnisgabe an Ihre 3 Mandanten, Beratung und Mitwirkung/ Stellungnahme
Sehr geehrter Herr Trescher,
hiermit gebe ich Einblick in die Strafanzeige gegen Eisenacher Jugendamtsbedienstete und die Letztverantwortliche (OBin Katja Wolf, erlernter Beruf: Soz.Pädin.) von gestern. Ich bitte Sie darum, den Inhalt allen drei Mandanten zu erläutern, damit sie sich gut informiert entscheiden können, ob sie selber Anzeige erstatten (sich z.B. meiner Anzeige anschließen) und Schadensersatzforderungen z.B. in einem Adhäsionsverfahren stellen. Meiner Überzeugung zufolge sind Sie mit Übernahme der Mandate verpflichtet, die jeweilige Rechts-Sache nach allen Seiten auszuleuchten und die Mandanten aufzuklären über alle ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Wie es mir nach ein paar Telefonaten und der partiellen Akteneinsicht am Montag in Eisenach erscheint, sind Ihre Mandanten in datenschutzrechtlicher Hinsicht gar nicht aufgeklärt worden, insbesondere über ihre Rechte gemäß § 203 StGB, Landesdatenschutzgesetz
und
§§ 82 ff SGB X.
Auf jeden Fall sind Frau Wi und Herr O. Opfer schwerer Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte durch Amtspersonen und andere geworden und ich erwarte natürlich, daß Sie sich - als ihr Rechtsanwalt und auch allgemein als Organ der Rechtspflege - nach Prüfung meiner Anzeige derselben anschließen oder überzeugende Sach- und Rechtsgründe nennen, die dagegen sprechen. Meiner Ansicht nach wäre es womöglich Parteiverrat (Var.: durch Unterlassen), sollten Sie über meine Hinweise stillschweigend hinwegsehen und nichts im Interesse der Mandanten tun.
Bitte tragen Sie die Anzeige auch bei den Gerichten vor und beantragen Sie die Nichtverwertung illegal dort eingegangener Daten/ Desinformationen zumal aus der Behörde.
Hochachtungsvoll
Dipl. med. W. Meißner
Anlage (15 Seiten)
*Von:* Wilfried Meißner [mailto:wm.wahlen@googlemail.com]
*Gesendet:* Donnerstag, 18. Dezember 2014 09:03
*An:* michael.menzel@polizei.thueringen.de; Wolfgang Klenner
*Cc:* gregor.zeh; Uwe.Scheler@polizei.thueringen.de; kristina.rauhut;
kpi.slf@polizei.thueringen.de; poststelle@pdslf.polizei.thueringen.de;
*Betreff:* Herrn LPD Menzel. PD Saalfeld wegen Strafanzeige (O.K. Modus
Scientology) Jugendamt Eisenach / OB Wolf
-offene E-Post-
Keiner soll sagen,
er habe von dem heute real existierenden Etikettenschwindel-Neufaschismus
-Modus CIAntology-
z.B. auch in Eisenachs "Jugendhilfe"
unter der
-zum Schein "Linken"-
OBin Katja Wolf nichts gewußt
Dipl.- Med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
Tel. 0170 1143 471/ 03671 52 89 32
Saalfeld, den 17.12.2014
Herrn Michael Menzel
- Leitender Polizeidirektor-
Polizeidirektion Saalfeld
c/o: Kriminalpolizeiinspektion Saalfeld
Cottastraße 41
07407 Rudolstadt
Fax: 03672/417 1499
*Strafanzeige und Strafantrag*
*Beschuldigte:* Verantwortliche des Jugendamtes Eisenach und Frau Katja
WOLF –Oberbürgermeisterin, Rathaus, Markt 1, Eisenach stellvertretend bzw. als Letztverantwortliche für die Organisation
.
*Opfer:* Frau Winkler und Familie, Eisenach, Kasseler Straße (genaue Adresse wird nachgetragen). Hinsichtlich der finanziellen Folgen die öffentliche Hand.
*Vorwürfe:* Organisationsverschulden mit rechtsstaatsgefährdender, Familien zerstörender, seelisches Wohlbefinden von Kindern und Eltern gefährdender Kriminalität. Nichteinschreiten -trotz vorliegenden Wissens- bei annehmbarer organisierter Kriminalität zum Nachteil von Minderjährigen, Nichteinschreiten bei unbefugten Offenbarungen von Privatgeheimnissen (inklus. Gerüchten) durch diverse Mitarbeiter im Amt, Förderung von gewerbsmäßigem Betrug, Gewährenlassen gewerbsmäßiger Kindesentziehung unter Verwendung von psychiatrisierenden Gerüchten/ willkürlichem Behaupten von Erziehungsunfähigkeit u.ä., Verwendung auch von pseudowissenschaftlichen Ausarbeitungen, die als „Gutachten“ verkauft – und im Jugendamt unrechtmäßig gespeichert und als „Datenvorrat“ trotz des Gebotes der Zweckbindung bei der Erhebung, Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten in Anspruch genommen werden.
*Sachverhaltsschilderung (auch den 3 Anlagen zu entnehmen):*
Im Oktober wurde ich von jemandem auf einen Artikel in der Thüringer Landeszeitung hingewiesen, der den Fall einer Familie zum Thema hatte. Jugendamtsmitarbeiter aus Gotha waren – in Amtshilfe für das Jugendamt Eisenach und in Begleitung von vier Polizisten – am 18.09.2014 auf der Wöchnerinnenstation des Heliosklinikums Gotha erschienen[1]. Sie hatten gegen den erklärten Willen der Mutter das Neugeborene mitgenommen. Die Gothaer Jugendamtsbediensteten handelten offenbar aufgrund von irreführenden und vermutlich nicht legalen bzw. unbefugten Angaben aus dem Jugendamt Eisenach in der Vorstellung, es liege eine nicht anders abwendbare Gefährdung vor. Ein Polizeibeamter soll noch seine Verwunderung ausgedrückt haben, da er von sich aus keine Gefahr zu erkennen vermochte, aber den Befehl mit auszuführen hatte. Als Grund für die seitens des Eisenacher Jugendamtes behauptete „Erziehungsunfähigkeit“ der Mutter soll von diesem der Inhalt eines Gutachtens beigezogen worden sein, das ein Jahr früher erstattet worden sein soll nach nur einer Viertelstunde Gespräch (und ansonsten Angaben aus anderen Quellen) mit der Mutter. Demgegenüber sollen ganz anders lautende ärztliche Atteste beim Jugendamt einfach ignoriert worden sein.
*Beweis*: Zeugenbefragung der Mutter Frau Winkler aus Eisenach, Kasseler Straße, zu erreichen?
Dem Inhalt des Artikels vermeinte ich in verschiedener Hinsicht Indizien für das Vorliegen einer Art von psychologischem und sozialpädagogischem Etikettenschwindel entnehmen zu können und kommentierte (am 17.10.2014 - 19:15 Uhr) entsprechend: *„Den Schilderungen zufolge werden auch hier - seitens des von Staats wegen eigentlich** zum Schutz der Familie vorgesehenen Personals - allerlei brutale - geheimdiensttypische, psychiatrisierende- Etikettenschwindelmethoden in Anschlag gebracht, welche einem bestimmten Personenkreis (inklus. Gutachtern, Rechtsanwälten, "Pflegefamilie") geldwerten Vorteil - zum Nachteil des Volkes / der Steuerzahler bringt, die Familienverhältnisse aber zu zersetzen bzw. zu zerstören und Langzeitprobleme zu verursachen geeignet ist. Das kaltherzige Vorgehen von Jugendamtsbediensteten z.B. hat Methode bzw. ist von Besatzern/Umerziehern erstrebtes Ausbildungsziel. Darauf hat uns der honorige, früher selbst ausbildende Dipl. Psychol. Prof. Dr. rer. nat, **Wolfgang
Klenner ausOerlinghausen hingewiesen in seinem "Essay über den Wandel im Selbstverständnis der Sozialarbeit als Kernfach der sozialen Dienste ..." http://www.karin-jaeckel.de/aktuelles/Essay_Selbstverstaendnis_sozialer_Dienste.pdf
. Warum ein Eisenacher Richter einen Gutachter in Kassel bestellt (und
nicht etwa einen niedergelassenen Arzt in eigener KV- Praxis vor Ort, der
finanziell nicht von Begutachtungen abhängt, sondern vor allem ordentlich
behandeln kann und davon leben), ist schleierhaft bzw. ein Indiz für eine
pseudologisch kriminell agierende Bande vgl. (für die Verhältnisse in
"Seehofers eigenem Land"): "Für unser Land. Für die Landeskinder". Und in
der - beim LKA Brandenburg eingegebene - Strafanzeige gegen Obama,
Vorwurfspunkte 5 ff
http://lupocattivoblog.com/2013/06/18/strafanzeige-anregung-der-sofortigen-inhaftierung-des-barrack-hussein-obama/
Hat jemand Kontakt zu der Familie?Hat schon einmal jemand gefragt, ob Scientologen / PrivatCIA- Leute unter den Amtsträgern und Nutznießern sind ? W. Meißner, Facharzt f. Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D., Saalfeld 0170 1143 471“*
Frau Winkler meldete sich erst am 11. Oder 12.12.2014 telefonisch bei mir. Nach Rücksprache (und Aufklärung, daß ich infolge des Ruhens meiner Approbation nicht als Arzt tätig werden darf) willigte sie ein, daß ich zunächst allgemeine Anfragen stellen und ggf. mit der Familie zusammen ihre Sache durchgehen und unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten untersuchen würde.
Ich schrieb am 12.2.2014 die Oberbürgereisterin Wolf an und stellte allgemeine Fragen zum Datenschutz vor dem Hintergrund von Erfahrungen in anderen Städten und Landkreisen, aus denen mir Hinweise auf eindeutig systematische Verletzungen von Persönlichkeitsrechten vorlagen.
*Beweis:* Kopie in Anhang 2
Antworten habe ich noch nicht.
Von Frau Wolf erfuhr, daß am 15.12.2014 ein Termin beim Jugendamt Eisenach (für ihren Lebensgefährten, Herrn Otto) anberaumt worden war. Ein Anruf bei der Sozialdezernentin der Stadt Eisenach, der Juristin Prof. Hegele, ergab erwartungsgemäß, daß ich als Rechtsbeistand fungieren und bei einer gewünschten Akteneinsicht zugegen sein könne.
*Beweis:* Zeugenbefragung Prof. Hegele, Markt 22,Eisenach
Deshalb führ ich am 15.12.2014 nach Eisenach und traf mich mit Frau Winkler und Herrn Otto. Wir gingen zum Termin (9 Uhr, Frau Beyer?), erhielten jedoch keine Möglichkeit der Akteneinsichtnahme. Stattdessen kam ein längeres Gespräch mit der stellvertretenen Jugendamtsleiterin und einer weiteren Mitarbeiterin (Name ist der Zeugin bekannt) zustande. Man wollte mir nicht glauben, daß Prof. Dr. iur. Hegele – als vorgesetzte Dezernentin - nichts gegen eine Akteneinsicht gehabt hätte. Man müsse erst bis 19.12.2014 abwägen, dann entscheiden. Es seien nämlich– sinngemäß- die Informanten zu schützen, welche – angeblich - dem Amt gegenüber Angaben eingebracht hatten. Völlig neu schien er Jugendamtsleitung zu sein, daß Eltern bzw. Betroffene gemäß Landesdatensschutzgesetz und §§ 82 ff SGB X Rechte z.B. auf Auskünfte zur Herkunft sie betreffender Daten, Sachzweck und Rechtsgrundlage der Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten, auf Löschung unrichtiger bzw. unzulässig gespeicherter Daten haben usw..
Es kam auch kein von mir gewünschtes Gespräch mit der Oberbürgermeisterin Wolf (Sozialpädagogin) zustande. Allerdings nahm sich die Datenschutzbeauftragte Zeit und notierte sich eine Reihe von –aus der Sicht der Frau Winkler bzw. aus meiner Sicht- auffälligen Vorgängen.
*Beweis:* Zeugenbefragung Frau Cott, Datenschutzbeauftragte.
Am 16.12.2014 wandte ich mich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an Frau Prof. Dr. iur. Hegele, weil ich wußte, daß Frau Winkler bereits am 18.12.2014 eine Verhandlung vor dem OLG Jena haben würde, wohin von Jugendamtsbediensteten unbefugt übermittelte und inhaltlich von beiden Eltern bestrittene Daten (Gerüchte) gelangt waren und die Gefahr bestehen würde, daß das Gericht auf Desinformationen hereinfallen und einem Justizirrtum erliegen könnte.
*Beweis:* Kopie in Anlage 3
Bei einem Telefonat heute Morgen kam heraus, daß Prof. Hegele seitens der Oberbürgemeisterin (und hier Beschuldigten) zu einem mir unbekannten Zeitpunkt gesagt worden sei, sie dürfe zu mir keinen Kontakt haben. Außerdem habe die Oberbürgermeisterin, die seit 2012 im Amt ist, die ganze Sachbearbeitung zu ihrer gemacht.
*Beweis:* Zeugenbefragung Prof. Hegele
Daraufhin wandte ich mich heute nochmals schriftlich mit einem Memorandum an die Oberbürgermeisterin Wolf mit einleitendem Eilvermerk und der Bitte, auf meine Anliegen unverzüglich einzugehen. Da ich inzwischen mehrere Hinweise auf Beschwerden anderer habe, sehe ich mich in der Vermutung bestätigt, daß ein Organisationsverschulden vorliegen könnte, welches die Oberbürgermeisterin auch persönlich bzw. letztverantwortlich verantwortet. Ich stieß z.B. in der TLZ auf ein weiteres krasses – und öffentlich gewordenes - Beispiel für unverantwortlichen und folgenreichen Umgang mit bloßen Gerüchten, was seinerzeit die am 17.10.2014 zitierte Zeugin Regina Schimmel betraf[2], deren Kontaktdaten evtl. zu ermitteln sind.
Von der Oberbürgermeisterin kam bis jetzt keine Reaktion, auch kein Eingehen auf meinen Vorschlag, mich bis 11 Uhr anzurufen. Ich hatte die Eilbedürftigkeit zumal damit begründet, daß auch der Vater des Säuglings, der sich nach allen verfügbaren Informationen auch nichts zuschulden kommen ließ und dennoch sein Sorgerecht auf dubiose Weise (und vermutlich unter unbefugter Verletzung von Privatgeheimnissen durch einen Dipl. – Psychologen, der ihn nicht befugt untersucht, nur ausgehorcht hatte) verlor, eine baldige Lösung wünscht und heute ein „begleiteter Umgang“ mit seiner Tochter stattfinden sollte.
*Beweis:* Kopie des Schreiben an OBin Wolf mit Sendebericht in Anlage 3
Meines Wissens hat Frau Winkler gestern - als betroffene Mutter- bei der Polizei Strafanzeige erstattet wegen des Verdachts auf unbefugtes Offenbaren von Privatgeheimnissen (bzw. Ausreichen von ein falsches Bild vermittelnden Gerüchten) in Schriftform – und vom Amt aus - durch an und für sich schweigepflichtuige Mitarbeiter des Jugendamtes. Genaueres sollte bei Frau Winkler erfragt werden.
*Beurteilung aus meiner Sicht*
Nach meiner Beurteilung ist die Familie um die Frau Winkler Opfer von systematisch herabwürdigenden – GGfremden, Familien zerstörenden – Prozeduren mit Fehletikettierungen (der wissenschaftlich seriös sicher nicht bewiesenen, nur behaupteten, Erziehungsunfähigkeit und daraus angeblich bzw. ebenso gerüchteweise folgender Gefährdung für ihre Kinder). Im Endeffekt nützen die Prozeduren finanziell objektiv einem Personenkreis, der daran beteiligt wurde, darunter Dipl. Psychol. Ritter aus Kassel, einem Rechtsanwalt und denjenigen zu ermittelnden Personen, die die Kinderbetreuung gewerbsmäßig betreiben. Geschädigt werden die öffentliche Hand und ggf. die Eltern finanziell. Darüber hinaus bedeutet die willkürliche (auf bloßem Etikettenschwindel beruhende) Trennung der Kinder von ihren Eltern gewöhnlich seelische Belastungen, evtl. seelisches Leiden und gerade keinen Schutz vor Gefährdungen, wie nach außen – zur Täuschung – hin behauptet, um die Steuer-Geldzahlungen an die Profiteure zu rechtfertigen.
Weltweit wird solches Vorgehen als verbotene Verletzung von Grundrechten bzw. Menschenrechten angesehen. Zu den herabwürdigenden – und kostspieligen – Prozeduren gehört auch, daß die Eltern der am 18.09.2014 geborenen Tochter diese nicht mit nach Hause nehmen, sondern nur für kurze Zeit unter Aufsicht in fremder Umgebung sehen dürfen. Als handele es sich um Personen, welchen man nicht trauen könne.
Verantwortlich sind die konkret zu ermittelnden Mitarbeiter des Jugendamtes und die Oberbürgermeisterin, welche vermutlich seit 2012 von Problemen um den Schutz personenbezogener Daten Betroffener wissen müßte und sich jetzt gerade so verhält, als dürfe nichts nach draußen dringen. Das steht im krassen Widerspruch zum Schutzauftrag der staatlichen Gemeinschaft gegenüber den Familien, zumal den Müttern.
In einem gewissen Sinne sind die Beschuldigten auch Opfer einer – eindeutig „Scientology“/CIAntology- Merkmale tragenden Ideologie und Methodenlehre, welche Schülern der Sozialpädagogik bzw. FH- Absolventen systematisch in der Ausbildung und berufsbegleitenden Kursen beigebracht wird. Informationen hierüber verdanken wir dem – in der Ausbildung von Heilerziehungspflegern und Sozialarbeitern / Soz.Päds. langjährig erfahrenen Dipl. Psychol. Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang KLENNER aus 33813 Oerlinghausen, Am Iberg 7, der zum tieferen Verständnis als Zeuge befragt werden sollte und dem wir u.a. Beobachtungen über bürokratisch –„scientologisch“ kalten Kindesentzug andernorts und den erhellenden „Essay über den Wandel der Sozialarbeit als Kernfach der sozialen Dienste“ verdanken. Der Ermittler sollte diesen unbedingt gelesen haben:
*http://www.karin-jaeckel.de/aktuelles/Essay_Selbstverstaendnis_sozialer_Dienste.pdf*
Als Anzeigeerstatter verfolge ich bekanntlich die These der „scientologischen“, mit arglistiger Täuschung Hilfesuchender verbundenen Verschwörung – von außen – mit weitreichenden Konsequenzen. Die Angelegenheit wäre von daher tiefgründig aufzuarbeiten unter Nutzung der noch vorhandenen Archive, Quellen und Zeugen. Eine Der Ermittler sollte tiefere Kenntnisse über Ideologie/ Menschenbild/ Gesellschaftsbild, Zielen und pseudowissenschaftlichen/ täuschenden und inhumanen Methoden des Bandenbetrugs- und „Clear Germany“-„Clear-Europe“-„Clear- Planet“- Verschwörungssystems „Scientology
“/OSA
/ABLE/
WISE/KVPM… und keine Scheu vor Nachfragen haben. Zu denken ist auch an den
ehemaligen „Scientology“- Agenten McClaughry, der in Betrachtung der
Geschichte „Scientology“ und die CIA als „Tanzpartner auf dem globalen
Parkett des Social Engineering sieht[3].
*Antrag*
Ich erstatte Anzeige und stelle Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen. Desweiteren beantrage ich eine weitere Vernehmung in der komplexen, hier nur skizzierten Angelegenheit.
Es sind weitere Angaben zu machen insbesondere nach der Akteneinsicht und Befassung mit dem pseudowissenschaftlichen Gutachten des Dipl.-Psychol. Ritter aus Kassel.
Deshalb beantrage ich abschießend die Mitteilung der Kontaktdaten des federführenden Ermittlers.
Hochachtungsvoll
W. Meißner
*Anlagen* (9 Seiten)
------------------------------
[1]
http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Eisenacher-Eltern-kaempfen-um-ihre-vier-Wochen-alte-Tochter-1416696811
[2]
http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Frau-verliert-zeitweilig-ihre-Kinder-wegen-unhaltbarer-Vorwuerfe-1048429636
[3]
http://mikemcclaughry.wordpress.com/2013/04/17/scientology-roots-chapter-twenty-one-3-the-first-scientologists-and-their-masters
---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: *Wilfried Meißner*
Datum: 17. Dezember 2014 um 10:20
Betreff: OBin Wolf, Eisenach: Memorandum mit Aufforderungscharakter.Fwd:
Prof. HEGELE DRINGEND Fwd: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
Jugendamtsmitarbeiterinnen Fwd: OBin WOLF, Eisenach, zum Datenschutz /
Schutz von Privatgeheimnissen / Schutz vor desinformationeller
Fremdbestimmung im Jugendamt
An: oberbuergermeisterin@eisenach.de
Cc: beigeordnete@eisenach.de, datenschutz@eisenach.de, jugendamt@eisenach.de, Brgitte schneider, Anti Korruption <
ck.totalitarismusabwehr.brd@gmail.com>, Marie-Luise Schellen <
marieluise.schellen@web.de>, Wolfgang Klenner ,
dr.Leisenberg@t-online.de, "korruptionsbekaempfung@tim.thueringen.de" <
korruptionsbekaempfung@tim.thueringen.de>, "bayern@muetterlobby.de" <
bayern@muetterlobby.de>, bayern , "Viola
Stephan, Stadt Eisenach, Jugend- und Schulverwaltungsamt" <
viola.stephan@eisenach.de>, eisenach@tlz.de,
andreas.gruenschneder@t-online.de, "lka@polizei.thueringen.de" <
lka@polizei.thueringen.de>
Deutsches Institut für
Totalitarismusabwehr & Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V
Dipl.- Med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21,
07318 Saalfeld
Tel. 0170 1143 471/ 03671 52 89 32
Saalfeld, den 17.12.2014
An Frau
Katja WOLF
-Oberbürgermeisterin-
Rathaus, Markt 1
Eisenach
Fax: 03691 / 670 900
*EILT SEHR!*
*BITTE SOFORT VORLEGEN*
*Betr.:* Memo
http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Frau-verliert-zeitweilig-ihre-Kinder-wegen-unhaltbarer-Vorwuerfe-1048429636
randum mit Aufforderungscharakter. Mein Schreiben vom 12.12.2014. Annehmbares Organisationsverschulden / Ihre Letztverantwortung.
Ihre objektiv wissenschaftsfeindliche, korruptionsförderliche
Non-Kommunikation.
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
vor etwa einer Stunde habe ich von Frau Prof. Dr. iur. Hegele (Beigeordnete, Sozialdezernentin) fernmündlich erfahren, daß Sie ihr gegenüber erklärt haben sollen, sie dürfe nicht mit mir Kontakt aufnehmen. Gestern hatte ich ihr eine Dienstaufsichtsbeschwerde vorgelegt, welche in Kopie – via E- Post - auch an Sie gegangen ist.
Bitte bestätigen Sie mir diese Information umgehend schriftlich (Scan per E- Post bitte voraus) und nennen Sie Sachzweck und Rechtsgrundlage Ihres – nach meiner Überzeugung mit rechtsstaatlichen Grundprinzipien überhaupt nicht zu vereinbarenden – wohl von völlig unangemessenem Mißtrauen getragenen - Verbotes der Kommunikation zwischen einem besorgten Bürger, Facharzt und Korruptionsgegner einerseits und einer promovierten Rechtslehrerin und Beamtin andererseits.
Frau Prof. Hegele brachte mir gegenüber zum Ausdruck, daß Sie alle Angelegenheiten um Ihr Jugendamt selber bearbeiten wollen.
Bitte bestätigen Sie mir auch das und nennen Sie den Grund.
Bis auf Weiteres erscheint es mir gerade so, als wollten Sie eine rasche Aufklärung der anzunehmenden CIAntologyartig totalitär organisierten Korruption in Ihrem Letztverantwortung behindern, anstatt sie unter Nutzung der doch glaubwürdig vorgetragenen Klagen Betroffener, der städtischen Kapazitäten (inklus. Jugendamtsleitung, Datenschutzbeauftragter Cott, Dezernentin Hegele), der Kriminalpolizei/ des Staatsschutzes sowie meiner fachlich fundierten Angebote effektiv – gemäß Amtspflicht - zu bekämpfen.
Wie Sie wissen, bin ich am 15.12.2014 auf meine Kosten nach Eisenach gefahren im guten Glaubens, Herr Otto würde anläßlich seines Termins sofort Akteneinsicht erhalten, was mir seitens der Frau Prof. Hegele telefonisch zugesichert worden war. Daraus wurde nichts wegen der – ohne Nennung eines plausiblen Sachzwecks und ohne bezeichneten Rechtsgrund praktizierten- Verweigerung seitens der Jugendamtsleitung, die Eltern in meinem Beisein sozusagen wie Rechtlose (gemessen an Auskunfts-/Antragsrechten aus dem Landesdatenschutzgesetz u.a.) behandelte, denen man Transparenz verweigern dürfe.
Ich hatte auch versucht, die Dringlichkeit der Angelegenheiten bei Ihnen persönlich zu skizzieren, erhielt aber im Büro – gegen 8:45 Uhr und auch bei späterer Nachfrage gegen 12 Uhr - nur die Auskunft, daß Sie keine Termine frei hätten, auch keine wünschten.
Vor diesem Hintergrund verwundert nun, daß Sie –bei vollem Terminkalender- alles an sich reißen und eine Jura-Professorin zur Befehlsempfängerin Ihres Kommunikationsverbotes herabwürdigen und auch so tun, als könnten Sie von mir nichts lernen, was Sie noch nicht wissen können.
Ihre Art der „Kommunikation“ nach außen erinnert selbstverständlich an sektenartige bzw. geheimdienstartig wissenschaftsfeindliche (im real existierenden Monopolkapitalismus und angesichts der Gesamtschau der Vorgänge in Eisenach bis zum Beweis des Gegenteils auf „Scientology“ verdächtige).
Sie sind jedenfalls die Letzt- und Hauptverantwortliche für eine menschenverachtende, pseudologische/pseudowissenschaftliche bzw. CIAntologyartig neufaschistisch verschwörerische – u.a. psychopathogene, erhebliche menschliche und finanzielle Kosten verursachende - Jugendhilfepraxis in Eisenach, über welche sich nicht etwa nur eine einzige Person öffentlich beschwerte, sondern mehrere.
Das wissen Sie doch nicht nur aus der TLZ vom 17.10.2014, Frau Oberbürgermeisterin.
Sollten Sie amtspflichtwidrig nicht einschreiten, gehören Sie nach meiner Überzeugung augenblicklich abgelöst und irgendwann vor Gericht auch wegen des Unterlassens von Hilfeleistung zugunsten von Kindern und Eltern heute.
Bitte melden Sie sich daher auch umgehend – bis 11.00 Uhr – telefonisch, damit ich Sie auf weitere konstruktive Gedanken bringen kann.
Hochachtungsvoll
Dipl. med. W. Meißner
-
---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von:
Datum: 17. Dezember 2014 um 08:24
Betreff: AW: Prof. HEGELE DRINGEND Fwd: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
Jugendamtsmitarbeiterinnen Fwd: OBin WOLF, Eisenach, zum Datenschutz /
Schutz von Privatgeheimnissen / Schutz vor desinformationeller
Fremdbestimmung im Jugendamt
An: wm.wahlen@googlemail.com
Serh geehrter Herr Meissner, Ihr Schreiben richtet sich an die
Oberbürgermeistern. Sie bearbeitet die Angelegenheit ausschließlich selbst.
Bitte richten Sie keine weiteren mails an mich und nutzen Sie nicht meine
private e-mail und mein privates Telefon. Danke D.Hegele
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*Von:* Wilfried Meißner [mailto:wm.wahlen@googlemail.com]
*Gesendet:* Mittwoch, 17. Dezember 2014 05:07
*An:* Dorothea.Hegele@t-online.de
*Cc:* 02 Beigeordnete; 51 Jugend- und Schulverwaltungsamt; n.meissner@tlz.de
*Betreff:* Prof. HEGELE DRINGEND Fwd: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
Jugendamtsmitarbeiterinnen Fwd: OBin WOLF, Eisenach, zum Datenschutz /
Schutz von Privatgeheimnissen / Schutz vor desinformationeller
Fremdbestimmung im Jugendamt
Sehr geehrte Frau Prof. Hegele,
wie ich gestern Abend erfuhr, kommen die in dem TLZ- Beitrag beschriebenen Eltern
heute
8:30 unter "Umgangs-Aufsicht" - außerhalb ihrer Wohnung - mit ihrer Tochter zusammen, von der sie noch nicht einmal wissen sollen, in wessen Obhut sie sich genau befindet.
Leider erreichte ich Sie gestern nicht mehr bzgl. Dienstaufsichtsbeschwerde (unten) und Besprechung des Umgangstermins.
*Ich bitte Sie nun auf diesem Wege, alle Hebel in Bewegung zu setzen, damit die kleine Tochter von Frau Winkler und Herrn Otto nach dem Termin in die Obhut der Eltern gegeben wird.*
Denn die Kindeswegnahme aus dem Wochenbett und der Entzug der Sorgerechte beruhten offensichtlich auf irrigen Annahmen Unkundiger, illegaler Gerüchtestreuerei und auf erregten Irrtümern der entscheidenden Richterin, welche auch dem Vater das Recht auf elterliche Sorge und Umgang beschnitten hat, ohne daß dieser sich etwas zuschulden kommen ließ.
Ich bestreite an dieser Stelle bereits die Brauchbarkeit (zur Wahrheitsfindung) eines "Gutachtens" des Dipl. Psychologen Ritter, der nach einem 15-Minuten- Gespräch mit der Mutter - und der Auswertung auch illegal zu ihm gelangter "Informationen" - 150 Seiten bedruckt und Empfehlungen gegeben haben soll.
Das kann nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen.
Und es ist absurd, daß dem - bekanntlich auch von anderen kritisierten - Kasseler Psychologen geglaubt wird, Ärzten in Eisenach und Gotha aber, welche auf viel mehr Begegnungen / Untersuchungen zurückblicken, nicht. Wo leben wir denn?
*Bitte handeln Sie also rasch zur Abwendung weiteren Unheils.*
Ich bin sicher, daß es in Ihrer Macht stünde, die entscheidende Richterin über die bedauerlichen Verirrungen aufzuklären und entsprechend der sofort eingelegten oder einzulegenden Beschwerden gegen die Entscheidungen ernst zu nehmen.
Bitte rufen Sie bei Unklarheiten gern bei mir an an.
Mit frdl. Gruß
Dipl. med. W. Meißner
---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: *Wilfried Meißner*
Datum: 16. Dezember 2014 um 11:11
Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Jugendamtsmitarbeiterinnen Fwd:
OBin WOLF, Eisenach, zum Datenschutz / Schutz von Privatgeheimnissen /
Schutz vor desinformationeller Fremdbestimmung im Jugendamt
An: beigeordnete@eisenach.de
Cc: oberbuergermeisterin@eisenach.de, jugendamt@eisenach.de, Brgitte
schneider, Peter Engelen
< Antikorruption_2014@gmx.de>, datenschutz@eisenach.de, n.meissner@tlz.de, ARCHE VIVA
Deutsches Institut
für
Totalitarismusabwehr &
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V
.
Dipl.- Med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21,
07318 Saalfeld
Tel. 0170 1143 471/ 03671 52 89 32
Saalfeld, den 16.12.2014
An Frau
Prof. Dr. iur. Hegele
Beigeordnete und
Dezernentin für Soziales, Jugend und Kultur
Markt 22
Eisenach
Fax: 03691 / 67 09 40
*EILT SEHR!*
*Betr.:
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Jugendamtsmitarbeiterinnen*
Sehr geehrte Frau Prof. Hegele,
hiermit beschwere ich mich über Frau Carmen Waldhelm, stellvertretend für Jugendamtsmitarbeiterinnen der Stadt Eisenach.
*Gründe:*
1. Anläßlich eines Termins beim Jugendamt hatte gestern ein Vater (Herr Otto) sofortige Einsicht in seine Jugendamtsakte beantragt. Ich war, im Vertrauen auf die Gültigkeit Ihrer telefonisch Ende letzter Woche gemachten Zusage, daß ein Akteneinsichtsrecht bestehe, als Rechtsbeistand angereist, doch wurde die Akteneinsicht erst einmal verweigert. Angeblich seien Informantenrechte beachtlich, man müsse sich erkundigen, brauche Zeit bis zum Freitag.
2. Es stellte sich sodann bei einem Gespräch heraus, daß auch bei der stellvertretenden Amtsleitung, Frau Carmen Waldhelm, praktisch keine Kenntnisse vorlagen über die Rechte (z.B. aus dem LDSG und § 84 ff SGB X) von Betroffenen (Familien), ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung effektiv durchzusetzen und sich vor den Folgen kriminellen bzw. grob fahrlässigen -und Schaden stiftenden - Agierens zu schützen.
3. Soweit ich einen Teileinblick in die Jugendamtsakte einer Mutter (Frau Winkler) nehmen konnte, stellte ich schwere Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte (in Gestalt unbefugter Speicherungen von Daten / Gerüchten und unbefugten Ausreichens z.B. von Daten/ Privatgeheimnissen, deren Richtigkeit seitens der Eltern bestritten wird) fest, was im Widerspruch zum real existierenden Schutzauftrag steht und grundsätzlich keine Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Eltern mit dem Jugendamt darstellen kann.
4. In den - drei Kinder und Eltern betreffenden - Fällen, in die ich jetzt einen Teileinblick habe, gehe ich von -vielleicht unbewußt- GGfeindlichem Agieren mehrerer Mitarbeiter aus. Meines Erachtens wurde auf der Basis bloßen Hörensagens bzw. vermittels des bloßen Gerüchts, sie seien zur Erziehung ungeeignet, Elternrechte willkürlich ausgehebelt und auf kalt bürokratischem Wege Kindesentziehung und Kindesentfremdung in drei Fällen organisiert.
5. Es entstand insgesamt bei mir der Eindruck einer ausgeprägten Empathie-/ Lieblosigkeit in der Sachbearbeitung. Mitgefühl mit den Kindern oder den Eltern wurde nicht spürbar, hingegen viel Rechthaberei. Immerhin ließ Frau Waldhelm erkennen, daß sie den für sie offenbar neuen Aspekten nicht von vornherein die Bedeutung absprach. Womöglich ist eine echte Umkehr der Mitarbeiter -und Reformation auch der Eisenacher Jugendhilfe- möglich.
6. Dadurch, daß drei Kinder von ihren Eltern getrennt leben, entstehen Folgekosten in menschlicher und finanzieller Hinsicht. Letztere hätte wohl die Stadtkasse zu tragen. Es drohen auch massive Forderungen auf Ersatz des entstandenen Schadens vgl. § 18 ThürDSG, § 82 SGB X.
*Antrag:*
Ich beantrage, daß die Mißstände umgehend abgestellt und Verstöße gegen Amtspflichten (zumal solche in Bezug auf Diskretion und Ehrlichkeit) nach Recht und Gesetz geahndet werden.
Meiner Ansicht nach kommen Sie nicht umhin, auch Strafanzeigen in Betracht zu ziehen wegen vermutlich strafbarer Kindesentziehung vermittels der unbefugten Verletzung von Privatgeheimnissen und - auf der Basis illegal gestreuter Gerüchte - bei anderen Behörden (inklusive Polizei, Gerichten) erregter Irrtümer.
*Besonderer Hinweis bzgl. EILBEDÜRFTIGKEIT:*
Da am 18. Dezember eine Verhandlung vor dem OLG Jena stattfinden soll, beantrage ich namens der Eltern (Frau Winkler, Herrn Meiß) eine sofortige Benachrichtigung des Gerichts darüber, daß die Rechtmäßigkeit der übermittelten - diese Eltern betreffenden - Daten bestritten wird.
Zweck dieser Maßnahme ist Schadensminderung (in Ihrem Interesse wie im Interesse der Familie) und Vermeidung noch vermeidbarer Justizirrtümer.
Um welche Daten / Gerüchte es sich im Einzelnen handelt, werden Sie vermutlich rasch herausfinden, indem Sie die Verantwortlichen darüber befragen, in welche Einzeldatenübermittlungen die Betroffenen explizit - schriftlich - eingewilligt hatten.
Darüber hinaus empfehle ich die umgehende Nachfrage hierzu bei den betroffenen Eltern, welche ich vor meiner heutigen Beschwerde nicht noch einmal sprechen konnte.
Zuständige Rechtsanwälte der Betroffenen scheinen sich mit dem evidenten Problemen mit dem Datenschutz nicht befaßt zu haben[1], sodaß ich hier -nach Gewissensprüfung- ganz ohne Rücksprache handele.
Mit frdl. Grüßen
Dipl. med. W. Meißner
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[1] In „Für unser Land. Für die Landeskinder“ hatte ich das Problem mit Rechtsanwälten Bayerns skizziert:
http://www.bss-by.de/Zersetzung_/Fur_die_Landeskinder/fur_die_landeskinder.html
---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: *Wilfried Meißner*
Datum: 12. Dezember 2014 um 14:44
Betreff: OBin WOLF, Eisenach, zum Datenschutz / Schutz von
Privatgeheimnissen / Schutz vor desinformationeller Fremdbestimmung im
Jugendamt
An: oberbuergermeisterin@eisenach.de
Cc: beigeordnete@eisenach.de, datenschutz@eisenach.de
Deutsches Institut
für Totalitarismusabwehr &
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V
.
Dipl.- Med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21,
07318 Saalfeld
Tel. 0170 1143 471/ 03671 52 89 32
Saalfeld, den 12.12.2014
An Frau
Katja WOLF
-Oberbürgermeisterin-
Rathaus, Markt 1
Eisenach
Fax: 03691 / 670 900
*Betr.:* CIAntology- Admin.-Tech. und org. Datenkriminalität
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
bekanntlich hat sich das Selbstverständnis der Sozialarbeit gemäß Vorgaben von Umerziehern angloamerikanischer Provenienz gewandelt[1], sodaß Betroffene (Kinder, Eltern) oft zu Objekten von Willkürmaßnahmen – z.B. der informationellen Fremdbestimmung bzw. des Etikettenschwindels - herabgewürdigt und Opfer von Kriminellen
werden. Auch Thüringer Jugendämter gerieten gelegentlich in die
Schlagzeilen z.B. bei Kindeswegnahmen nach willkürlich medikalisierender
bzw. psychiatrisierender Etikettierung („Erziehungsunfähigkeit“) durch
Jugendamtsbedienstete. Unser Verein befaßt sich bundesweit auch mit diesen
Erscheinungsweisen von Leid bringender -und vermeidbare Gesundheitsrisiken
und Kosten verursachender – Korruption, unter anderem im Rahmen von
allgemeinen Anfragen in Verwaltungen und Parlamenten[2].
Heute wende ich mich an Sie.
Bitte beantworten Sie mir zunächst folgende Fragen:
1. Gehen in Ihrem Jugendamt Kopien kompletter - an das Familiengericht adressierter - Parteischreiben aus nach § 170 GVG nichtöffentlichen familienrechtlichen Verfahren ein?
2. Gehen auch Kopien Psychologischer oder Psychiatrischer Sachverständigen- Gutachten über Familienmitglieder ein, die im Auftrag des Familiengerichts erstattet wurden und an dieses adressiert sind?
3. Sind die Betroffenen damit einverstanden?
4. Werden die unter 1. und 2. genannten Schriftstücke von Ihren Mitarbeitern tatsächlich gelesen?
5. Auf welcher konkreter Rechtsgrundlage nach SGB VIII und mit welchem Zeitbudget sowie zu welchem Zweck geschieht das?
6. Welche berufliche Qualifikation wird zu diesem Zweck vorgehalten?
7. Werden die unter 1. und 2. genannten (nicht an das Jugendamt adressierten) Schriftstücke in Ihrem Jugendamt gespeichert/ abgeheftet?
8. Auf welcher genauen Rechtsgrundlage (nach Thüringer Landes- DSG bzw. SGB VIII) wird – nach Ihrer Überzeugung - so verfahren?
9. Über welchen gesetzlichen Zeitraum werden die unter Punkt 4 gemeinten Schriftstücke gegebenenfalls bei Ihnen aufbewahrt?
10. Wie erfolgt bei Ihnen die demokratische Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Datenschutzbestimmungen für Jugendämter?
11. Wem sprechen die Bediensteten der Fachbehörde (gesetzlich schweigepflichtig gemäß § 203 StGB) die Verfügungsberechtigung zur Erteilung von Schweigepflichtentbindungen zu, wenn ihnen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit DRITTGEHEIMNISSE (vgl. DITTRICH[3]) anvertraut oder sonst bekannt werden?
12. Haben Betroffene jemals Schadensersatzforderungen gemäß LDSG/BDSG bzw. SGB erhoben[4]?
Ich bitte um eine vollständige Beantwortung aller Fragen auch im Interesse Ihrer Bürger.
Mit frdl. Grüßen
Dipl. med. W. Meißner
------------------------------
[1] Vgl. den Inhalt des Essays von Prof. Dr. rer. nat. KLENNER, Oerlinghausen:
http://www.karin-jaeckel.de/aktuelles/Essay_Selbstverstaendnis_sozialer_Dienste.pdf
[2] Exemplarisch. Anfrage bei Volker Bouffier jun.: http://www.abgeordnetenwatch.de/volker_bouffier-1073-55096--f369734.html#q369734
[3] Iris DITTRICH. Drittgeheimnisse im Rahmen der Verletzung von Privatgeheimnissen gemäß § 203 StGB. Hamburg 2007, ISBN 978-3-8300-3066-9. Aus einer Besprechung: "Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass ganz primär auf den Schutz des Dritten als alleinigen Geheimnisbetroffenen abgestellt werden muss und dieser daher seine Einwilligung erklären muss."
[4] Vgl. "Schadensersatzpflicht wegen unzulässiger Erhebung von Sozialdaten § 82 SGB X i.V.m. § 7 BDSG" (ZKJ Heft 6, 2013, S. 253-260) http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/Kindschaftsrecht_und_Jugendhilfe_ZKJ_6_-_2013_Schadensersatzpflicht_wegen_unzulaessiger_Erhebung_von_Sozialdaten.pdf
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Das Teuflische
steckt IM Detail
http://mikemcclaughry.wordpress.com/2013/04/17/scientology-roots-chapter-twenty-one-3-the-first-scientologists-and-their-masters :
"Scientology and
the CIA *are
*dance partners on the dance
floor of social engineering
…"[image: Das Bild wurde vom Absender entfernt.]
http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/18.06.2013%20Fax%20an%20Staatsschutz%20Eberswalde%20Strafanzeige%20Obama.pdf
http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/Obama_law_suite_Meissner_20Oct_2014.pdf
http://www.wilfriedmeissner.de/blog/meissner-blog/frage-an-kernberg-die-gretchenfrage.html
http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/25_08_2013_Anzeige_wegen_Verschwoerung_Hochverrat_Regierung_Seehofer.pdf
http://www.abgeordnetenwatch.de/horst_seehofer-1480-77847--f411424.html#q411424
*http://www.abgeordnetenwatch.de/florian_streibl-512-19221--f385022.html#q385022*
http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/16_12_2013_Hinweis_an_BTP_LAMMERT_Anzeige_Merkel.pdf
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_philipp_lengsfeld-778-78300--f427235.html#q427235
http://www.abgeordnetenwatch.de/ramona_pop-652-46975--f427309.html#q427309
ich verstehe Ihr Schweigen als Eingeständnis Ihrer Versäumnisse bzw. Ihrer Kollaboration im Rahmen des Betrugssystems, wie wir es auch -allgemeiner- für Bayern beschrieben haben ("Für unser Land. Für die Landeskinder"). Ist die Vermutung falsch?
Jedenfalls empfehle ich radikale Umkehr und vollen Einsatz für die Mandanten wie geboten.
Mit frdl. Grüßen
Dipl. med. W. Meißner
---------- Weitergeleitete
Nachricht
Von: Wilfried Meißner
Datum: 18. Dezember 2014 um 20:02
Betreff: An RA TRESCHER, EISENACH Fwd: Herrn LPD Menzel. PD Saalfeld wegen
Strafanzeige (O.K. Modus Scientology) Jugendamt Eisenach / OB Wolf
An: sekretariat@ra-trescher.de
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr & Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V
(Satzung).
Dipl.- Med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
Tel. 0170 1143 471/ 03671 52 89 32
Saalfeld, den 18.12.2014
Herr
Rechtsanwalt Jan Trescher
Querstraße 32
99817 Eisenach
Fax voraus (Anhang 2): 03691 8881821
*Betr.:* Unser Gespräch vorhin im OLG Jena. Strafanzeige in Kopie wie versprochen zur Kenntnisgabe an Ihre 3 Mandanten, Beratung und Mitwirkung/ Stellungnahme
Sehr geehrter Herr Trescher,
hiermit gebe ich Einblick in die Strafanzeige gegen Eisenacher Jugendamtsbedienstete und die Letztverantwortliche (OBin Katja Wolf, erlernter Beruf: Soz.Pädin.) von gestern. Ich bitte Sie darum, den Inhalt allen drei Mandanten zu erläutern, damit sie sich gut informiert entscheiden können, ob sie selber Anzeige erstatten (sich z.B. meiner Anzeige anschließen) und Schadensersatzforderungen z.B. in einem Adhäsionsverfahren stellen. Meiner Überzeugung zufolge sind Sie mit Übernahme der Mandate verpflichtet, die jeweilige Rechts-Sache nach allen Seiten auszuleuchten und die Mandanten aufzuklären über alle ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Wie es mir nach ein paar Telefonaten und der partiellen Akteneinsicht am Montag in Eisenach erscheint, sind Ihre Mandanten in datenschutzrechtlicher Hinsicht gar nicht aufgeklärt worden, insbesondere über ihre Rechte gemäß § 203 StGB, Landesdatenschutzgesetz
Auf jeden Fall sind Frau Wi und Herr O. Opfer schwerer Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte durch Amtspersonen und andere geworden und ich erwarte natürlich, daß Sie sich - als ihr Rechtsanwalt und auch allgemein als Organ der Rechtspflege - nach Prüfung meiner Anzeige derselben anschließen oder überzeugende Sach- und Rechtsgründe nennen, die dagegen sprechen. Meiner Ansicht nach wäre es womöglich Parteiverrat (Var.: durch Unterlassen), sollten Sie über meine Hinweise stillschweigend hinwegsehen und nichts im Interesse der Mandanten tun.
Bitte tragen Sie die Anzeige auch bei den Gerichten vor und beantragen Sie die Nichtverwertung illegal dort eingegangener Daten/ Desinformationen zumal aus der Behörde.
Hochachtungsvoll
Dipl. med. W. Meißner
Anlage (15 Seiten)
*Von:* Wilfried Meißner [mailto:wm.wahlen@googlemail.com]
*Gesendet:* Donnerstag, 18. Dezember 2014 09:03
*An:* michael.menzel@polizei.thueringen.de; Wolfgang Klenner
*Cc:* gregor.zeh; Uwe.Scheler@polizei.thueringen.de; kristina.rauhut;
kpi.slf@polizei.thueringen.de; poststelle@pdslf.polizei.thueringen.de;
*Betreff:* Herrn LPD Menzel. PD Saalfeld wegen Strafanzeige (O.K. Modus
Scientology) Jugendamt Eisenach / OB Wolf
-offene E-Post-
Keiner soll sagen,
er habe von dem heute real existierenden Etikettenschwindel-Neufaschismus
-Modus CIAntology-
z.B. auch in Eisenachs "Jugendhilfe"
unter der
-zum Schein "Linken"-
OBin Katja Wolf nichts gewußt
Dipl.- Med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
Tel. 0170 1143 471/ 03671 52 89 32
Saalfeld, den 17.12.2014
Herrn Michael Menzel
- Leitender Polizeidirektor-
Polizeidirektion Saalfeld
c/o: Kriminalpolizeiinspektion Saalfeld
Cottastraße 41
07407 Rudolstadt
Fax: 03672/417 1499
*Strafanzeige und Strafantrag*
*Beschuldigte:* Verantwortliche des Jugendamtes Eisenach und Frau Katja
WOLF –Oberbürgermeisterin, Rathaus, Markt 1, Eisenach stellvertretend bzw. als Letztverantwortliche für die Organisation
*Opfer:* Frau Winkler und Familie, Eisenach, Kasseler Straße (genaue Adresse wird nachgetragen). Hinsichtlich der finanziellen Folgen die öffentliche Hand.
*Vorwürfe:* Organisationsverschulden mit rechtsstaatsgefährdender, Familien zerstörender, seelisches Wohlbefinden von Kindern und Eltern gefährdender Kriminalität. Nichteinschreiten -trotz vorliegenden Wissens- bei annehmbarer organisierter Kriminalität zum Nachteil von Minderjährigen, Nichteinschreiten bei unbefugten Offenbarungen von Privatgeheimnissen (inklus. Gerüchten) durch diverse Mitarbeiter im Amt, Förderung von gewerbsmäßigem Betrug, Gewährenlassen gewerbsmäßiger Kindesentziehung unter Verwendung von psychiatrisierenden Gerüchten/ willkürlichem Behaupten von Erziehungsunfähigkeit u.ä., Verwendung auch von pseudowissenschaftlichen Ausarbeitungen, die als „Gutachten“ verkauft – und im Jugendamt unrechtmäßig gespeichert und als „Datenvorrat“ trotz des Gebotes der Zweckbindung bei der Erhebung, Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten in Anspruch genommen werden.
*Sachverhaltsschilderung (auch den 3 Anlagen zu entnehmen):*
Im Oktober wurde ich von jemandem auf einen Artikel in der Thüringer Landeszeitung hingewiesen, der den Fall einer Familie zum Thema hatte. Jugendamtsmitarbeiter aus Gotha waren – in Amtshilfe für das Jugendamt Eisenach und in Begleitung von vier Polizisten – am 18.09.2014 auf der Wöchnerinnenstation des Heliosklinikums Gotha erschienen[1]. Sie hatten gegen den erklärten Willen der Mutter das Neugeborene mitgenommen. Die Gothaer Jugendamtsbediensteten handelten offenbar aufgrund von irreführenden und vermutlich nicht legalen bzw. unbefugten Angaben aus dem Jugendamt Eisenach in der Vorstellung, es liege eine nicht anders abwendbare Gefährdung vor. Ein Polizeibeamter soll noch seine Verwunderung ausgedrückt haben, da er von sich aus keine Gefahr zu erkennen vermochte, aber den Befehl mit auszuführen hatte. Als Grund für die seitens des Eisenacher Jugendamtes behauptete „Erziehungsunfähigkeit“ der Mutter soll von diesem der Inhalt eines Gutachtens beigezogen worden sein, das ein Jahr früher erstattet worden sein soll nach nur einer Viertelstunde Gespräch (und ansonsten Angaben aus anderen Quellen) mit der Mutter. Demgegenüber sollen ganz anders lautende ärztliche Atteste beim Jugendamt einfach ignoriert worden sein.
*Beweis*: Zeugenbefragung der Mutter Frau Winkler aus Eisenach, Kasseler Straße, zu erreichen?
Dem Inhalt des Artikels vermeinte ich in verschiedener Hinsicht Indizien für das Vorliegen einer Art von psychologischem und sozialpädagogischem Etikettenschwindel entnehmen zu können und kommentierte (am 17.10.2014 - 19:15 Uhr) entsprechend: *„Den Schilderungen zufolge werden auch hier - seitens des von Staats wegen eigentlich** zum Schutz der Familie vorgesehenen Personals - allerlei brutale - geheimdiensttypische, psychiatrisierende- Etikettenschwindelmethoden in Anschlag gebracht, welche einem bestimmten Personenkreis (inklus. Gutachtern, Rechtsanwälten, "Pflegefamilie") geldwerten Vorteil - zum Nachteil des Volkes / der Steuerzahler bringt, die Familienverhältnisse aber zu zersetzen bzw. zu zerstören und Langzeitprobleme zu verursachen geeignet ist. Das kaltherzige Vorgehen von Jugendamtsbediensteten z.B. hat Methode bzw. ist von Besatzern/Umerziehern erstrebtes Ausbildungsziel. Darauf hat uns der honorige, früher selbst ausbildende Dipl. Psychol. Prof. Dr. rer. nat, **Wolfgang
Klenner ausOerlinghausen hingewiesen in seinem "Essay über den Wandel im Selbstverständnis der Sozialarbeit als Kernfach der sozialen Dienste ..." http://www.karin-jaeckel.de/aktuelles/Essay_Selbstverstaendnis_sozialer_Dienste.pdf
http://lupocattivoblog.com/2013/06/18/strafanzeige-anregung-der-sofortigen-inhaftierung-des-barrack-hussein-obama/
Hat jemand Kontakt zu der Familie?Hat schon einmal jemand gefragt, ob Scientologen / PrivatCIA- Leute unter den Amtsträgern und Nutznießern sind ? W. Meißner, Facharzt f. Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D., Saalfeld 0170 1143 471“*
Frau Winkler meldete sich erst am 11. Oder 12.12.2014 telefonisch bei mir. Nach Rücksprache (und Aufklärung, daß ich infolge des Ruhens meiner Approbation nicht als Arzt tätig werden darf) willigte sie ein, daß ich zunächst allgemeine Anfragen stellen und ggf. mit der Familie zusammen ihre Sache durchgehen und unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten untersuchen würde.
Ich schrieb am 12.2.2014 die Oberbürgereisterin Wolf an und stellte allgemeine Fragen zum Datenschutz vor dem Hintergrund von Erfahrungen in anderen Städten und Landkreisen, aus denen mir Hinweise auf eindeutig systematische Verletzungen von Persönlichkeitsrechten vorlagen.
*Beweis:* Kopie in Anhang 2
Antworten habe ich noch nicht.
Von Frau Wolf erfuhr, daß am 15.12.2014 ein Termin beim Jugendamt Eisenach (für ihren Lebensgefährten, Herrn Otto) anberaumt worden war. Ein Anruf bei der Sozialdezernentin der Stadt Eisenach, der Juristin Prof. Hegele, ergab erwartungsgemäß, daß ich als Rechtsbeistand fungieren und bei einer gewünschten Akteneinsicht zugegen sein könne.
*Beweis:* Zeugenbefragung Prof. Hegele, Markt 22,Eisenach
Deshalb führ ich am 15.12.2014 nach Eisenach und traf mich mit Frau Winkler und Herrn Otto. Wir gingen zum Termin (9 Uhr, Frau Beyer?), erhielten jedoch keine Möglichkeit der Akteneinsichtnahme. Stattdessen kam ein längeres Gespräch mit der stellvertretenen Jugendamtsleiterin und einer weiteren Mitarbeiterin (Name ist der Zeugin bekannt) zustande. Man wollte mir nicht glauben, daß Prof. Dr. iur. Hegele – als vorgesetzte Dezernentin - nichts gegen eine Akteneinsicht gehabt hätte. Man müsse erst bis 19.12.2014 abwägen, dann entscheiden. Es seien nämlich– sinngemäß- die Informanten zu schützen, welche – angeblich - dem Amt gegenüber Angaben eingebracht hatten. Völlig neu schien er Jugendamtsleitung zu sein, daß Eltern bzw. Betroffene gemäß Landesdatensschutzgesetz und §§ 82 ff SGB X Rechte z.B. auf Auskünfte zur Herkunft sie betreffender Daten, Sachzweck und Rechtsgrundlage der Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten, auf Löschung unrichtiger bzw. unzulässig gespeicherter Daten haben usw..
Es kam auch kein von mir gewünschtes Gespräch mit der Oberbürgermeisterin Wolf (Sozialpädagogin) zustande. Allerdings nahm sich die Datenschutzbeauftragte Zeit und notierte sich eine Reihe von –aus der Sicht der Frau Winkler bzw. aus meiner Sicht- auffälligen Vorgängen.
*Beweis:* Zeugenbefragung Frau Cott, Datenschutzbeauftragte.
Am 16.12.2014 wandte ich mich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an Frau Prof. Dr. iur. Hegele, weil ich wußte, daß Frau Winkler bereits am 18.12.2014 eine Verhandlung vor dem OLG Jena haben würde, wohin von Jugendamtsbediensteten unbefugt übermittelte und inhaltlich von beiden Eltern bestrittene Daten (Gerüchte) gelangt waren und die Gefahr bestehen würde, daß das Gericht auf Desinformationen hereinfallen und einem Justizirrtum erliegen könnte.
*Beweis:* Kopie in Anlage 3
Bei einem Telefonat heute Morgen kam heraus, daß Prof. Hegele seitens der Oberbürgemeisterin (und hier Beschuldigten) zu einem mir unbekannten Zeitpunkt gesagt worden sei, sie dürfe zu mir keinen Kontakt haben. Außerdem habe die Oberbürgermeisterin, die seit 2012 im Amt ist, die ganze Sachbearbeitung zu ihrer gemacht.
*Beweis:* Zeugenbefragung Prof. Hegele
Daraufhin wandte ich mich heute nochmals schriftlich mit einem Memorandum an die Oberbürgermeisterin Wolf mit einleitendem Eilvermerk und der Bitte, auf meine Anliegen unverzüglich einzugehen. Da ich inzwischen mehrere Hinweise auf Beschwerden anderer habe, sehe ich mich in der Vermutung bestätigt, daß ein Organisationsverschulden vorliegen könnte, welches die Oberbürgermeisterin auch persönlich bzw. letztverantwortlich verantwortet. Ich stieß z.B. in der TLZ auf ein weiteres krasses – und öffentlich gewordenes - Beispiel für unverantwortlichen und folgenreichen Umgang mit bloßen Gerüchten, was seinerzeit die am 17.10.2014 zitierte Zeugin Regina Schimmel betraf[2], deren Kontaktdaten evtl. zu ermitteln sind.
Von der Oberbürgermeisterin kam bis jetzt keine Reaktion, auch kein Eingehen auf meinen Vorschlag, mich bis 11 Uhr anzurufen. Ich hatte die Eilbedürftigkeit zumal damit begründet, daß auch der Vater des Säuglings, der sich nach allen verfügbaren Informationen auch nichts zuschulden kommen ließ und dennoch sein Sorgerecht auf dubiose Weise (und vermutlich unter unbefugter Verletzung von Privatgeheimnissen durch einen Dipl. – Psychologen, der ihn nicht befugt untersucht, nur ausgehorcht hatte) verlor, eine baldige Lösung wünscht und heute ein „begleiteter Umgang“ mit seiner Tochter stattfinden sollte.
*Beweis:* Kopie des Schreiben an OBin Wolf mit Sendebericht in Anlage 3
Meines Wissens hat Frau Winkler gestern - als betroffene Mutter- bei der Polizei Strafanzeige erstattet wegen des Verdachts auf unbefugtes Offenbaren von Privatgeheimnissen (bzw. Ausreichen von ein falsches Bild vermittelnden Gerüchten) in Schriftform – und vom Amt aus - durch an und für sich schweigepflichtuige Mitarbeiter des Jugendamtes. Genaueres sollte bei Frau Winkler erfragt werden.
*Beurteilung aus meiner Sicht*
Nach meiner Beurteilung ist die Familie um die Frau Winkler Opfer von systematisch herabwürdigenden – GGfremden, Familien zerstörenden – Prozeduren mit Fehletikettierungen (der wissenschaftlich seriös sicher nicht bewiesenen, nur behaupteten, Erziehungsunfähigkeit und daraus angeblich bzw. ebenso gerüchteweise folgender Gefährdung für ihre Kinder). Im Endeffekt nützen die Prozeduren finanziell objektiv einem Personenkreis, der daran beteiligt wurde, darunter Dipl. Psychol. Ritter aus Kassel, einem Rechtsanwalt und denjenigen zu ermittelnden Personen, die die Kinderbetreuung gewerbsmäßig betreiben. Geschädigt werden die öffentliche Hand und ggf. die Eltern finanziell. Darüber hinaus bedeutet die willkürliche (auf bloßem Etikettenschwindel beruhende) Trennung der Kinder von ihren Eltern gewöhnlich seelische Belastungen, evtl. seelisches Leiden und gerade keinen Schutz vor Gefährdungen, wie nach außen – zur Täuschung – hin behauptet, um die Steuer-Geldzahlungen an die Profiteure zu rechtfertigen.
Weltweit wird solches Vorgehen als verbotene Verletzung von Grundrechten bzw. Menschenrechten angesehen. Zu den herabwürdigenden – und kostspieligen – Prozeduren gehört auch, daß die Eltern der am 18.09.2014 geborenen Tochter diese nicht mit nach Hause nehmen, sondern nur für kurze Zeit unter Aufsicht in fremder Umgebung sehen dürfen. Als handele es sich um Personen, welchen man nicht trauen könne.
Verantwortlich sind die konkret zu ermittelnden Mitarbeiter des Jugendamtes und die Oberbürgermeisterin, welche vermutlich seit 2012 von Problemen um den Schutz personenbezogener Daten Betroffener wissen müßte und sich jetzt gerade so verhält, als dürfe nichts nach draußen dringen. Das steht im krassen Widerspruch zum Schutzauftrag der staatlichen Gemeinschaft gegenüber den Familien, zumal den Müttern.
In einem gewissen Sinne sind die Beschuldigten auch Opfer einer – eindeutig „Scientology“/CIAntology- Merkmale tragenden Ideologie und Methodenlehre, welche Schülern der Sozialpädagogik bzw. FH- Absolventen systematisch in der Ausbildung und berufsbegleitenden Kursen beigebracht wird. Informationen hierüber verdanken wir dem – in der Ausbildung von Heilerziehungspflegern und Sozialarbeitern / Soz.Päds. langjährig erfahrenen Dipl. Psychol. Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang KLENNER aus 33813 Oerlinghausen, Am Iberg 7, der zum tieferen Verständnis als Zeuge befragt werden sollte und dem wir u.a. Beobachtungen über bürokratisch –„scientologisch“ kalten Kindesentzug andernorts und den erhellenden „Essay über den Wandel der Sozialarbeit als Kernfach der sozialen Dienste“ verdanken. Der Ermittler sollte diesen unbedingt gelesen haben:
*http://www.karin-jaeckel.de/aktuelles/Essay_Selbstverstaendnis_sozialer_Dienste.pdf*
Als Anzeigeerstatter verfolge ich bekanntlich die These der „scientologischen“, mit arglistiger Täuschung Hilfesuchender verbundenen Verschwörung – von außen – mit weitreichenden Konsequenzen. Die Angelegenheit wäre von daher tiefgründig aufzuarbeiten unter Nutzung der noch vorhandenen Archive, Quellen und Zeugen. Eine Der Ermittler sollte tiefere Kenntnisse über Ideologie/ Menschenbild/ Gesellschaftsbild, Zielen und pseudowissenschaftlichen/ täuschenden und inhumanen Methoden des Bandenbetrugs- und „Clear Germany“-„Clear-Europe“-„Clear- Planet“- Verschwörungssystems „Scientology
*Antrag*
Ich erstatte Anzeige und stelle Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen. Desweiteren beantrage ich eine weitere Vernehmung in der komplexen, hier nur skizzierten Angelegenheit.
Es sind weitere Angaben zu machen insbesondere nach der Akteneinsicht und Befassung mit dem pseudowissenschaftlichen Gutachten des Dipl.-Psychol. Ritter aus Kassel.
Deshalb beantrage ich abschießend die Mitteilung der Kontaktdaten des federführenden Ermittlers.
Hochachtungsvoll
W. Meißner
*Anlagen* (9 Seiten)
------------------------------
[1]
http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Eisenacher-Eltern-kaempfen-um-ihre-vier-Wochen-alte-Tochter-1416696811
[2]
http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Frau-verliert-zeitweilig-ihre-Kinder-wegen-unhaltbarer-Vorwuerfe-1048429636
[3]
http://mikemcclaughry.wordpress.com/2013/04/17/scientology-roots-chapter-twenty-one-3-the-first-scientologists-and-their-masters
---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: *Wilfried Meißner*
Datum: 17. Dezember 2014 um 10:20
Betreff: OBin Wolf, Eisenach: Memorandum mit Aufforderungscharakter.Fwd:
Prof. HEGELE DRINGEND Fwd: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
Jugendamtsmitarbeiterinnen Fwd: OBin WOLF, Eisenach, zum Datenschutz /
Schutz von Privatgeheimnissen / Schutz vor desinformationeller
Fremdbestimmung im Jugendamt
An: oberbuergermeisterin@eisenach.de
Cc: beigeordnete@eisenach.de, datenschutz@eisenach.de, jugendamt@eisenach.de, Brgitte schneider
Deutsches Institut für
Totalitarismusabwehr & Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V
Dipl.- Med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21,
07318 Saalfeld
Tel. 0170 1143 471/ 03671 52 89 32
Saalfeld, den 17.12.2014
An Frau
Katja WOLF
-Oberbürgermeisterin-
Rathaus, Markt 1
Eisenach
Fax: 03691 / 670 900
*EILT SEHR!*
*BITTE SOFORT VORLEGEN*
*Betr.:* Memo
http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Frau-verliert-zeitweilig-ihre-Kinder-wegen-unhaltbarer-Vorwuerfe-1048429636
randum mit Aufforderungscharakter. Mein Schreiben vom 12.12.2014. Annehmbares Organisationsverschulden / Ihre Letztverantwortung
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
vor etwa einer Stunde habe ich von Frau Prof. Dr. iur. Hegele (Beigeordnete, Sozialdezernentin) fernmündlich erfahren, daß Sie ihr gegenüber erklärt haben sollen, sie dürfe nicht mit mir Kontakt aufnehmen. Gestern hatte ich ihr eine Dienstaufsichtsbeschwerde vorgelegt, welche in Kopie – via E- Post - auch an Sie gegangen ist.
Bitte bestätigen Sie mir diese Information umgehend schriftlich (Scan per E- Post bitte voraus) und nennen Sie Sachzweck und Rechtsgrundlage Ihres – nach meiner Überzeugung mit rechtsstaatlichen Grundprinzipien überhaupt nicht zu vereinbarenden – wohl von völlig unangemessenem Mißtrauen getragenen - Verbotes der Kommunikation zwischen einem besorgten Bürger, Facharzt und Korruptionsgegner einerseits und einer promovierten Rechtslehrerin und Beamtin andererseits.
Frau Prof. Hegele brachte mir gegenüber zum Ausdruck, daß Sie alle Angelegenheiten um Ihr Jugendamt selber bearbeiten wollen.
Bitte bestätigen Sie mir auch das und nennen Sie den Grund.
Bis auf Weiteres erscheint es mir gerade so, als wollten Sie eine rasche Aufklärung der anzunehmenden CIAntologyartig totalitär organisierten Korruption in Ihrem Letztverantwortung behindern, anstatt sie unter Nutzung der doch glaubwürdig vorgetragenen Klagen Betroffener, der städtischen Kapazitäten (inklus. Jugendamtsleitung, Datenschutzbeauftragter Cott, Dezernentin Hegele), der Kriminalpolizei/ des Staatsschutzes sowie meiner fachlich fundierten Angebote effektiv – gemäß Amtspflicht - zu bekämpfen.
Wie Sie wissen, bin ich am 15.12.2014 auf meine Kosten nach Eisenach gefahren im guten Glaubens, Herr Otto würde anläßlich seines Termins sofort Akteneinsicht erhalten, was mir seitens der Frau Prof. Hegele telefonisch zugesichert worden war. Daraus wurde nichts wegen der – ohne Nennung eines plausiblen Sachzwecks und ohne bezeichneten Rechtsgrund praktizierten- Verweigerung seitens der Jugendamtsleitung, die Eltern in meinem Beisein sozusagen wie Rechtlose (gemessen an Auskunfts-/Antragsrechten aus dem Landesdatenschutzgesetz u.a.) behandelte, denen man Transparenz verweigern dürfe.
Ich hatte auch versucht, die Dringlichkeit der Angelegenheiten bei Ihnen persönlich zu skizzieren, erhielt aber im Büro – gegen 8:45 Uhr und auch bei späterer Nachfrage gegen 12 Uhr - nur die Auskunft, daß Sie keine Termine frei hätten, auch keine wünschten.
Vor diesem Hintergrund verwundert nun, daß Sie –bei vollem Terminkalender- alles an sich reißen und eine Jura-Professorin zur Befehlsempfängerin Ihres Kommunikationsverbotes herabwürdigen und auch so tun, als könnten Sie von mir nichts lernen, was Sie noch nicht wissen können.
Ihre Art der „Kommunikation“ nach außen erinnert selbstverständlich an sektenartige bzw. geheimdienstartig wissenschaftsfeindliche (im real existierenden Monopolkapitalismus und angesichts der Gesamtschau der Vorgänge in Eisenach bis zum Beweis des Gegenteils auf „Scientology“ verdächtige).
Sie sind jedenfalls die Letzt- und Hauptverantwortliche für eine menschenverachtende, pseudologische/pseudowissenschaftliche bzw. CIAntologyartig neufaschistisch verschwörerische – u.a. psychopathogene, erhebliche menschliche und finanzielle Kosten verursachende - Jugendhilfepraxis in Eisenach, über welche sich nicht etwa nur eine einzige Person öffentlich beschwerte, sondern mehrere.
Das wissen Sie doch nicht nur aus der TLZ vom 17.10.2014, Frau Oberbürgermeisterin.
Sollten Sie amtspflichtwidrig nicht einschreiten, gehören Sie nach meiner Überzeugung augenblicklich abgelöst und irgendwann vor Gericht auch wegen des Unterlassens von Hilfeleistung zugunsten von Kindern und Eltern heute.
Bitte melden Sie sich daher auch umgehend – bis 11.00 Uhr – telefonisch, damit ich Sie auf weitere konstruktive Gedanken bringen kann.
Hochachtungsvoll
Dipl. med. W. Meißner
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---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von:
Datum: 17. Dezember 2014 um 08:24
Betreff: AW: Prof. HEGELE DRINGEND Fwd: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
Jugendamtsmitarbeiterinnen Fwd: OBin WOLF, Eisenach, zum Datenschutz /
Schutz von Privatgeheimnissen / Schutz vor desinformationeller
Fremdbestimmung im Jugendamt
An: wm.wahlen@googlemail.com
Serh geehrter Herr Meissner, Ihr Schreiben richtet sich an die
Oberbürgermeistern. Sie bearbeitet die Angelegenheit ausschließlich selbst.
Bitte richten Sie keine weiteren mails an mich und nutzen Sie nicht meine
private e-mail und mein privates Telefon. Danke D.Hegele
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*Von:* Wilfried Meißner [mailto:wm.wahlen@googlemail.com]
*Gesendet:* Mittwoch, 17. Dezember 2014 05:07
*An:* Dorothea.Hegele@t-online.de
*Cc:* 02 Beigeordnete; 51 Jugend- und Schulverwaltungsamt; n.meissner@tlz.de
*Betreff:* Prof. HEGELE DRINGEND Fwd: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
Jugendamtsmitarbeiterinnen Fwd: OBin WOLF, Eisenach, zum Datenschutz /
Schutz von Privatgeheimnissen / Schutz vor desinformationeller
Fremdbestimmung im Jugendamt
Sehr geehrte Frau Prof. Hegele,
wie ich gestern Abend erfuhr, kommen die in dem TLZ- Beitrag beschriebenen Eltern
8:30 unter "Umgangs-Aufsicht" - außerhalb ihrer Wohnung - mit ihrer Tochter zusammen, von der sie noch nicht einmal wissen sollen, in wessen Obhut sie sich genau befindet.
Leider erreichte ich Sie gestern nicht mehr bzgl. Dienstaufsichtsbeschwerde (unten) und Besprechung des Umgangstermins.
*Ich bitte Sie nun auf diesem Wege, alle Hebel in Bewegung zu setzen, damit die kleine Tochter von Frau Winkler und Herrn Otto nach dem Termin in die Obhut der Eltern gegeben wird.*
Denn die Kindeswegnahme aus dem Wochenbett und der Entzug der Sorgerechte beruhten offensichtlich auf irrigen Annahmen Unkundiger, illegaler Gerüchtestreuerei und auf erregten Irrtümern der entscheidenden Richterin, welche auch dem Vater das Recht auf elterliche Sorge und Umgang beschnitten hat, ohne daß dieser sich etwas zuschulden kommen ließ.
Ich bestreite an dieser Stelle bereits die Brauchbarkeit (zur Wahrheitsfindung) eines "Gutachtens" des Dipl. Psychologen Ritter, der nach einem 15-Minuten- Gespräch mit der Mutter - und der Auswertung auch illegal zu ihm gelangter "Informationen" - 150 Seiten bedruckt und Empfehlungen gegeben haben soll.
Das kann nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen.
Und es ist absurd, daß dem - bekanntlich auch von anderen kritisierten - Kasseler Psychologen geglaubt wird, Ärzten in Eisenach und Gotha aber, welche auf viel mehr Begegnungen / Untersuchungen zurückblicken, nicht. Wo leben wir denn?
*Bitte handeln Sie also rasch zur Abwendung weiteren Unheils.*
Ich bin sicher, daß es in Ihrer Macht stünde, die entscheidende Richterin über die bedauerlichen Verirrungen aufzuklären und entsprechend der sofort eingelegten oder einzulegenden Beschwerden gegen die Entscheidungen ernst zu nehmen.
Bitte rufen Sie bei Unklarheiten gern bei mir an an.
Mit frdl. Gruß
Dipl. med. W. Meißner
---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: *Wilfried Meißner*
Datum: 16. Dezember 2014 um 11:11
Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Jugendamtsmitarbeiterinnen Fwd:
OBin WOLF, Eisenach, zum Datenschutz / Schutz von Privatgeheimnissen /
Schutz vor desinformationeller Fremdbestimmung im Jugendamt
An: beigeordnete@eisenach.de
Cc: oberbuergermeisterin@eisenach.de, jugendamt@eisenach.de, Brgitte
schneider
< Antikorruption_2014@gmx.de>, datenschutz@eisenach.de, n.meissner@tlz.de, ARCHE VIVA
Deutsches Institut
Totalitarismusabwehr &
.
Dipl.- Med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21,
07318 Saalfeld
Tel. 0170 1143 471/ 03671 52 89 32
Saalfeld, den 16.12.2014
An Frau
Prof. Dr. iur. Hegele
Beigeordnete und
Dezernentin für Soziales, Jugend und Kultur
Markt 22
Eisenach
Fax: 03691 / 67 09 40
*EILT SEHR!*
*Betr
Sehr geehrte Frau Prof. Hegele,
hiermit beschwere ich mich über Frau Carmen Waldhelm, stellvertretend für Jugendamtsmitarbeiterinnen der Stadt Eisenach.
*Gründe:*
1. Anläßlich eines Termins beim Jugendamt hatte gestern ein Vater (Herr Otto) sofortige Einsicht in seine Jugendamtsakte beantragt. Ich war, im Vertrauen auf die Gültigkeit Ihrer telefonisch Ende letzter Woche gemachten Zusage, daß ein Akteneinsichtsrecht bestehe, als Rechtsbeistand angereist, doch wurde die Akteneinsicht erst einmal verweigert. Angeblich seien Informantenrechte beachtlich, man müsse sich erkundigen, brauche Zeit bis zum Freitag.
2. Es stellte sich sodann bei einem Gespräch heraus, daß auch bei der stellvertretenden Amtsleitung, Frau Carmen Waldhelm, praktisch keine Kenntnisse vorlagen über die Rechte (z.B. aus dem LDSG und § 84 ff SGB X) von Betroffenen (Familien), ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung effektiv durchzusetzen und sich vor den Folgen kriminellen bzw. grob fahrlässigen -und Schaden stiftenden - Agierens zu schützen.
3. Soweit ich einen Teileinblick in die Jugendamtsakte einer Mutter (Frau Winkler) nehmen konnte, stellte ich schwere Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte (in Gestalt unbefugter Speicherungen von Daten / Gerüchten und unbefugten Ausreichens z.B. von Daten/ Privatgeheimnissen, deren Richtigkeit seitens der Eltern bestritten wird) fest, was im Widerspruch zum real existierenden Schutzauftrag steht und grundsätzlich keine Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Eltern mit dem Jugendamt darstellen kann.
4. In den - drei Kinder und Eltern betreffenden - Fällen, in die ich jetzt einen Teileinblick habe, gehe ich von -vielleicht unbewußt- GGfeindlichem Agieren mehrerer Mitarbeiter aus. Meines Erachtens wurde auf der Basis bloßen Hörensagens bzw. vermittels des bloßen Gerüchts, sie seien zur Erziehung ungeeignet, Elternrechte willkürlich ausgehebelt und auf kalt bürokratischem Wege Kindesentziehung und Kindesentfremdung in drei Fällen organisiert.
5. Es entstand insgesamt bei mir der Eindruck einer ausgeprägten Empathie-/ Lieblosigkeit in der Sachbearbeitung. Mitgefühl mit den Kindern oder den Eltern wurde nicht spürbar, hingegen viel Rechthaberei. Immerhin ließ Frau Waldhelm erkennen, daß sie den für sie offenbar neuen Aspekten nicht von vornherein die Bedeutung absprach. Womöglich ist eine echte Umkehr der Mitarbeiter -und Reformation auch der Eisenacher Jugendhilfe- möglich.
6. Dadurch, daß drei Kinder von ihren Eltern getrennt leben, entstehen Folgekosten in menschlicher und finanzieller Hinsicht. Letztere hätte wohl die Stadtkasse zu tragen. Es drohen auch massive Forderungen auf Ersatz des entstandenen Schadens vgl. § 18 ThürDSG, § 82 SGB X.
*Antrag:*
Ich beantrage, daß die Mißstände umgehend abgestellt und Verstöße gegen Amtspflichten (zumal solche in Bezug auf Diskretion und Ehrlichkeit) nach Recht und Gesetz geahndet werden.
Meiner Ansicht nach kommen Sie nicht umhin, auch Strafanzeigen in Betracht zu ziehen wegen vermutlich strafbarer Kindesentziehung vermittels der unbefugten Verletzung von Privatgeheimnissen und - auf der Basis illegal gestreuter Gerüchte - bei anderen Behörden (inklusive Polizei, Gerichten) erregter Irrtümer.
*Besonderer Hinweis bzgl. EILBEDÜRFTIGKEIT:*
Da am 18. Dezember eine Verhandlung vor dem OLG Jena stattfinden soll, beantrage ich namens der Eltern (Frau Winkler, Herrn Meiß) eine sofortige Benachrichtigung des Gerichts darüber, daß die Rechtmäßigkeit der übermittelten - diese Eltern betreffenden - Daten bestritten wird.
Zweck dieser Maßnahme ist Schadensminderung (in Ihrem Interesse wie im Interesse der Familie) und Vermeidung noch vermeidbarer Justizirrtümer.
Um welche Daten / Gerüchte es sich im Einzelnen handelt, werden Sie vermutlich rasch herausfinden, indem Sie die Verantwortlichen darüber befragen, in welche Einzeldatenübermittlungen die Betroffenen explizit - schriftlich - eingewilligt hatten.
Darüber hinaus empfehle ich die umgehende Nachfrage hierzu bei den betroffenen Eltern, welche ich vor meiner heutigen Beschwerde nicht noch einmal sprechen konnte.
Zuständige Rechtsanwälte der Betroffenen scheinen sich mit dem evidenten Problemen mit dem Datenschutz nicht befaßt zu haben[1], sodaß ich hier -nach Gewissensprüfung- ganz ohne Rücksprache handele.
Mit frdl. Grüßen
Dipl. med. W. Meißner
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[1] In „Für unser Land. Für die Landeskinder“ hatte ich das Problem mit Rechtsanwälten Bayerns skizziert:
http://www.bss-by.de/Zersetzung_/Fur_die_Landeskinder/fur_die_landeskinder.html
---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: *Wilfried Meißner*
Datum: 12. Dezember 2014 um 14:44
Betreff: OBin WOLF, Eisenach, zum Datenschutz / Schutz von
Privatgeheimnissen / Schutz vor desinformationeller Fremdbestimmung im
Jugendamt
An: oberbuergermeisterin@eisenach.de
Cc: beigeordnete@eisenach.de, datenschutz@eisenach.de
Deutsches Institut
Dipl.- Med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21,
07318 Saalfeld
Tel. 0170 1143 471/ 03671 52 89 32
Saalfeld, den 12.12.2014
An Frau
Katja WOLF
-Oberbürgermeisterin-
Rathaus, Markt 1
Eisenach
Fax: 03691 / 670 900
*Betr.:* CIAntology- Admin.-Tech. und org. Datenkriminalität
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
bekanntlich hat sich das Selbstverständnis der Sozialarbeit gemäß Vorgaben von Umerziehern angloamerikanischer Provenienz gewandelt[1], sodaß Betroffene (Kinder, Eltern) oft zu Objekten von Willkürmaßnahmen – z.B. der informationellen Fremdbestimmung bzw. des Etikettenschwindels - herabgewürdigt und Opfer von Kriminellen
Heute wende ich mich an Sie.
Bitte beantworten Sie mir zunächst folgende Fragen:
1. Gehen in Ihrem Jugendamt Kopien kompletter - an das Familiengericht adressierter - Parteischreiben aus nach § 170 GVG nichtöffentlichen familienrechtlichen Verfahren ein?
2. Gehen auch Kopien Psychologischer oder Psychiatrischer Sachverständigen- Gutachten über Familienmitglieder ein, die im Auftrag des Familiengerichts erstattet wurden und an dieses adressiert sind?
3. Sind die Betroffenen damit einverstanden?
4. Werden die unter 1. und 2. genannten Schriftstücke von Ihren Mitarbeitern tatsächlich gelesen?
5. Auf welcher konkreter Rechtsgrundlage nach SGB VIII und mit welchem Zeitbudget sowie zu welchem Zweck geschieht das?
6. Welche berufliche Qualifikation wird zu diesem Zweck vorgehalten?
7. Werden die unter 1. und 2. genannten (nicht an das Jugendamt adressierten) Schriftstücke in Ihrem Jugendamt gespeichert/ abgeheftet?
8. Auf welcher genauen Rechtsgrundlage (nach Thüringer Landes- DSG bzw. SGB VIII) wird – nach Ihrer Überzeugung - so verfahren?
9. Über welchen gesetzlichen Zeitraum werden die unter Punkt 4 gemeinten Schriftstücke gegebenenfalls bei Ihnen aufbewahrt?
10. Wie erfolgt bei Ihnen die demokratische Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Datenschutzbestimmungen für Jugendämter?
11. Wem sprechen die Bediensteten der Fachbehörde (gesetzlich schweigepflichtig gemäß § 203 StGB) die Verfügungsberechtigung zur Erteilung von Schweigepflichtentbindungen zu, wenn ihnen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit DRITTGEHEIMNISSE (vgl. DITTRICH[3]) anvertraut oder sonst bekannt werden?
12. Haben Betroffene jemals Schadensersatzforderungen gemäß LDSG/BDSG bzw. SGB erhoben[4]?
Ich bitte um eine vollständige Beantwortung aller Fragen auch im Interesse Ihrer Bürger.
Mit frdl. Grüßen
Dipl. med. W. Meißner
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[1] Vgl. den Inhalt des Essays von Prof. Dr. rer. nat. KLENNER, Oerlinghausen:
http://www.karin-jaeckel.de/aktuelles/Essay_Selbstverstaendnis_sozialer_Dienste.pdf
[2] Exemplarisch. Anfrage bei Volker Bouffier jun.: http://www.abgeordnetenwatch.de/volker_bouffier-1073-55096--f369734.html#q369734
[3] Iris DITTRICH. Drittgeheimnisse im Rahmen der Verletzung von Privatgeheimnissen gemäß § 203 StGB. Hamburg 2007, ISBN 978-3-8300-3066-9. Aus einer Besprechung: "Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass ganz primär auf den Schutz des Dritten als alleinigen Geheimnisbetroffenen abgestellt werden muss und dieser daher seine Einwilligung erklären muss."
[4] Vgl. "Schadensersatzpflicht wegen unzulässiger Erhebung von Sozialdaten § 82 SGB X i.V.m. § 7 BDSG" (ZKJ Heft 6, 2013, S. 253-260) http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/Kindschaftsrecht_und_Jugendhilfe_ZKJ_6_-_2013_Schadensersatzpflicht_wegen_unzulaessiger_Erhebung_von_Sozialdaten.pdf
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Das Teuflische
http://mikemcclaughry.wordpress.com/2013/04/17/scientology-roots-chapter-twenty-one-3-the-first-scientologists-and-their-masters :
"Scientology
http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/18.06.2013%20Fax%20an%20Staatsschutz%20Eberswalde%20Strafanzeige%20Obama.pdf
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