26.
Nov 2015
Prof. Dr. med. SPITZER: Voranfrage wegen evtl. wissenschaftsüblicher - und vom LVA Thüringen anerkannter- Prüfung meiner Fähigeit zur ärztlichen Berufsausübung
---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: Wilfried Meißner <wm.akr2014@gmail.com>
Datum: 25. November 2015 um 14:43
Betreff: Prof. Dr. med. SPITZER: Voranfrage wegen evtl. wissenschaftsüblicher - und vom LVA Thüringen anerkannter- Prüfung meiner Fähigeit zur ärztlichen Berufsausübung
An: julia.ferreau@uniklinik-ulm.de , manfred.spitzer@uni-ulm.de
Cc: Sophie Zeumke - Sekretariat Ladiges <sekretariat@ladig.es>, Rechtsanwalt Ladiges <rechtsanwalt@ladig.es>, W.Schrammen-karben-petterweil@ gmx.de, anwalt@gmx.de, Psychiatrie Missbrauch Info <info@psychiatrie-missbrauch. de>, info@psychiatrie-und-ethik.de, "h.goepfert-stoebe" <H.Goepfert-Stoebe@gmx.de>, "eva-maria.burmeister" <Eva-Maria.Burmeister@gmx.de>, "wolfgang.miosge@median- kliniken.de" <wolfgang.miosge@median- kliniken.de>, roger.schubert@wkg.srh.de, "sebastian.lemke" <sebastian.lemke@med.uni-jena. de>, Barbara Schuch <abschuch@gmx.de>, "Birgit.Kurbjuweit@ arbeitsagentur.de" <Birgit.Kurbjuweit@ arbeitsagentur.de>, "gesundheitsamt@kreis-slf.de" <gesundheitsamt@kreis-slf.de>, norbert.nedopil@med.uni- muenchen.de, "niessen.norbert" <Niessen.norbert@t-online.de>, info@rudolf-schmenger.de, Robert Merk <contact@robertmerk.de>, Harald Kamm <harald.kamm@bnv-bamberg.de>, "Diplom-Psychologe Dr. phil. Freihart Regner" <regner.f@web.de>, psychosomatik.direktion@ uniklinik-freiburg.de, maio@ethik.uni-freiburg.de, Andrea Jacob <andrea_jacob@gmx.de>, christine.strasser@ mittelbayerische.de, heribert.prantl@sueddeutsche. de, "G. Zollenkopf" <gzhd@aol.com>, "v.paczulla" <v.paczulla@otz.de>, s.bujack-biedermann@otz.de, hanna.ziegert@web.de, RAin Erika Lorenz-Löblein <info@lorenz-loeblein.de>, Ursula Gresser <ursulagresser@email.de>
Von: Wilfried Meißner <wm.akr2014@gmail.com>
Datum: 25. November 2015 um 14:43
Betreff: Prof. Dr. med. SPITZER: Voranfrage wegen evtl. wissenschaftsüblicher - und vom LVA Thüringen anerkannter- Prüfung meiner Fähigeit zur ärztlichen Berufsausübung
An: julia.ferreau@uniklinik-ulm.de
Cc: Sophie Zeumke - Sekretariat Ladiges <sekretariat@ladig.es>, Rechtsanwalt Ladiges <rechtsanwalt@ladig.es>, W.Schrammen-karben-petterweil@
Dipl.- Med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
0170 1143 471/ 03671 52 89 32
Saalfeld, den 25. November 2015
Prof. Dr. med. Dr. phil. Manfred Spitzer
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie III
Leimgrubenweg 12-14
89073 Ulm
Fax: 0731/500-61402
Betr.: Voranfragen (Bereitschaft zu transparenter –wissenschaftsüblicher- Begutachtung mit Komplett- Videografie? Haben Sie das Vertrauen der Verantwortlichen des Thüringer Landesverwaltungsamtes?).
Sehr geehrter Herr Professor Spitzer,
hiermit möchte ich bei Ihnen anfragen, ob Sie
1. als Sachverständiger für Psychiatrie das Vertrauen auch der Verantwortlichen Thüringer Landesverwaltungsamtes haben und ob Sie
2. Probanden im Rahmen von behördlich angeordneten Begutachtungen grundsätzlich erlauben, das gesamte Gespräch videografisch aufzuzeichnen und somit einer Nachbeurteilung für Sie und andere zugänglich zu machen.
Für diesen Fall würde ich Sie sodann fragen wollen, ob Sie auch mich begutachten würden, um – aus meiner Sicht unbegründete, aus politischen Gründen (am ehesten meine bekannte „Scientology“-/ CIAntology-Gegnerschaft) bloß behauptete - Zweifel anderer (nämlich von Nichtärzten aus dem Thüringer Landesverwaltungsamt[1]) an meiner Fähigkeit zur Berufsausübung ggf. zu zerstreuen oder für alle Welt wissenschaftlich nachvollziehbar zu begründen.
Meine Approbation ruht mit Anordnung vom 1. Juni 2011 infolge meiner Weigerung, ein Selbstbezichtigungs- bzw. „Einverständnis“- Formular auszufüllen, mit dem ich einen Wunsch (nach „medizinisch-psychologischer“ Begutachtung auf meine Kosten) hätte aussprechen und behaupten sollen, mir seien die Gründe für die Eignungszweifel der Behörde (nicht etwa nur eines bestimmten Beamten) bekannt.
Ich übersende Ihnen eine Kopie des Formulars in der Anlage.
Bis heute kenne ich die –ursprünglich im Kopf von wem auch immer entstandenen- wahren (bzw. Hinter-) Gründe für die behaupteten Zweifel anderer nicht.
Herrn Chefarzt Dr. med. Serfling (Weimar), der das privilegierte Vertrauen der (Weimarer) Behördenverantwortlichen offenbar hat, konnte und kann ich nicht vertrauen, weil er die –am 23. Mai 2011 gestellte- Frage bezüglich seiner Bereitschaft zur Komplettvideografie[2] bis heute nicht beantwortete.
Dies ist der – hier nur kurz skizzierte[3] – Hintergrund meiner o.g. Fragen.
Ich bitte angesichts der besonderen humanwissenschaftlichen Bedeutung -nicht nur für mich- der Angelegenheit um sorgfältige Sachbearbeitung und zeitnahe Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. med. W. Meißner
Anlage: Formular aus dem Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 560 Vertrauliche Personalsache…, „Az 560.11.2406. Überprüfung der Approbationsvoraussetzungen als Arzt… Einverständniserklärung“ (vgl. auch S 4 dieses Dokumentes: http://www.wilfriedmeissner. de/pdf/CCF08012015.pdf)
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
0170 1143 471/ 03671 52 89 32
Saalfeld, den 25. November 2015
Prof. Dr. med. Dr. phil. Manfred Spitzer
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie III
Leimgrubenweg 12-14
89073 Ulm
Fax: 0731/500-61402
Betr.: Voranfragen (Bereitschaft zu transparenter –wissenschaftsüblicher- Begutachtung mit Komplett- Videografie? Haben Sie das Vertrauen der Verantwortlichen des Thüringer Landesverwaltungsamtes?).
Sehr geehrter Herr Professor Spitzer,
hiermit möchte ich bei Ihnen anfragen, ob Sie
1. als Sachverständiger für Psychiatrie das Vertrauen auch der Verantwortlichen Thüringer Landesverwaltungsamtes haben und ob Sie
2. Probanden im Rahmen von behördlich angeordneten Begutachtungen grundsätzlich erlauben, das gesamte Gespräch videografisch aufzuzeichnen und somit einer Nachbeurteilung für Sie und andere zugänglich zu machen.
Für diesen Fall würde ich Sie sodann fragen wollen, ob Sie auch mich begutachten würden, um – aus meiner Sicht unbegründete, aus politischen Gründen (am ehesten meine bekannte „Scientology“-/ CIAntology-Gegnerschaft) bloß behauptete - Zweifel anderer (nämlich von Nichtärzten aus dem Thüringer Landesverwaltungsamt[1]) an meiner Fähigkeit zur Berufsausübung ggf. zu zerstreuen oder für alle Welt wissenschaftlich nachvollziehbar zu begründen.
Meine Approbation ruht mit Anordnung vom 1. Juni 2011 infolge meiner Weigerung, ein Selbstbezichtigungs- bzw. „Einverständnis“- Formular auszufüllen, mit dem ich einen Wunsch (nach „medizinisch-psychologischer“ Begutachtung auf meine Kosten) hätte aussprechen und behaupten sollen, mir seien die Gründe für die Eignungszweifel der Behörde (nicht etwa nur eines bestimmten Beamten) bekannt.
Ich übersende Ihnen eine Kopie des Formulars in der Anlage.
Bis heute kenne ich die –ursprünglich im Kopf von wem auch immer entstandenen- wahren (bzw. Hinter-) Gründe für die behaupteten Zweifel anderer nicht.
Herrn Chefarzt Dr. med. Serfling (Weimar), der das privilegierte Vertrauen der (Weimarer) Behördenverantwortlichen offenbar hat, konnte und kann ich nicht vertrauen, weil er die –am 23. Mai 2011 gestellte- Frage bezüglich seiner Bereitschaft zur Komplettvideografie[2] bis heute nicht beantwortete.
Dies ist der – hier nur kurz skizzierte[3] – Hintergrund meiner o.g. Fragen.
Ich bitte angesichts der besonderen humanwissenschaftlichen Bedeutung -nicht nur für mich- der Angelegenheit um sorgfältige Sachbearbeitung und zeitnahe Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. med. W. Meißner
Anlage: Formular aus dem Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 560 Vertrauliche Personalsache…, „Az 560.11.2406. Überprüfung der Approbationsvoraussetzungen als Arzt… Einverständniserklärung“ (vgl. auch S 4 dieses Dokumentes: http://www.wilfriedmeissner.
[1] Von Frau Dipl. med. Burmeister (Fachärztin für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Saalfeld), bei der ich angestellt war (und noch bin), werden diese Zweifel nicht geteilt, vgl. zwei Einlassungen/ Zeugnisse: http://www.wilfriedmeissner. de/pdf/Zeugnisse.pdf
[2] Wie sie NEDOPIL wohl grundsätzlich erlaubt hätte (http://www.wilfriedmeissner. de/pdf/2013-05-06_AW_ Videographie_Professor-Dr-med- Nedopil.pdf) und wie sie von mir seit 2005 gefordert wurde, vgl. (von HAUSNER kommentierte) Transparenzinitiative: http://www.wilfriedmeissner. de/pdf/Transparenzinitiative_ 2005.pdf
[3] Daß es eine Rechtsgrundlage für die Diskriminierung unter Psychiatern -durch Beamte des Thüringer Landesverwaltungsamtes- wohl nicht gibt, ist übrigens Gegenstand einer anhängigen Petition beim Thüringer Landtag vom 25. September 2015: http://www.wilfriedmeissner. de/petitionen/ petitionsausschuss-thueringen- wegen-vermutlich-nicht- legaler-diskriminierung-von- fachaerzten-durch- verwaltungsleute-und-wegen- institutionalisierter- ciantology-toleranz.html
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