03. Aug 2015

Innenminister T. de Maizière in Sachen Auskunftsersuchen zu Seehofer & Co (V.a. Verschwörung gegen die Grundordnung zugunsten der CIAgestützen „Weltunordnung“ bzw. Weltverschwörung).

Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr &
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
(1. Vorsitzender)
Dipl.- Med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D. 
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld 
Tel. 0170 1143 471/ 03671 52 89 32
 
Saalfeld, den 3. August 2015
 
An Herrn
Bundesinnenminister Karl Ernst Thomas De Maizière
Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 140
10557 Berlin
Telefon: 030 18 681-0
Fax: 030 18 681-12926
Betr.: Auskunftsersuchen Seehofer & Co (V.a. Verschwörung gegen die Grundordnung zugunsten der CIAgestützen „Weltunordnung“ bzw. Weltverschwörung).
Sehr geehrter Herr Minister De Maizière,
der Innenminister des Freistaates Bayern, Herr Herrmann, hält sich weiterhin bedeckt zu der Frage eines evtl. „Scientology“/CIAntology- Verbotsverfahrens  und verweist auf die Zuständigkeit Ihres Ministeriums[1].
Hintergrund meiner Anfrage dort war, daß ich 2004-2009 ein –eindeutig scientologyartiges– Justizkomplott bzw. ein System in PPP organisierter Datenkriminalität zu Lasten von Familien offengelegt und in einer –bis heute von keinem Juristen o.ä. widerlegten- Skizze („Für unser Land. Für die Landeskinder“) zusammengefaßt hatte.
Weil verantwortliche Regierungsmitglieder dagegen nichts tun, erstattete ich am 25.8.2013 Anzeige[2]. Daß diese überhaupt nicht ernsthaft bearbeitet wurde (vgl. Az 34Zs 1756/14, Generalstaatsanwaltschaft München), machte ich gegenüber dem bayerischen Justizminister bekannt bzw. am 19. Dezember 2014 öffentlich[3], doch geht der Minister bis jetzt darauf nicht ein.
Diese hier nur skizzierten Merkwürdigkeiten veranlassen mich zu diesem heutigen Schreiben.
Ich möchte von Ihnen in Erfahrung bringen, ob und auf welcher Rechtsgrundlage die Beschuldigten (Seehofer, Haderthauer, Merk u..a.) von Ihnen bzw. Ihren Organen  (bzw. den Landesorganen) vor Strafverfolgung geschützt werden dürfen (z.B. im Rahmen von „Zusammenarbeitsrichtlinien“ mit VS/CIA o.ä. Orgs.?).
Grund: Sollte es eine solche Art Dienstanweisung geben, wäre dies von erheblichem Interesse für die Allgemeinheit.
Wir alle haben –so meine ich- einen Anspruch darauf zu erfahren, was hierzulande eigentlich los ist.
Auch könnten Strafverfolgungsbehörden vorerst entlastet werden, wäre allgemein bekannt, daß gegen eine bestimmte – bitte namentlich bekannt zu machende- Personengruppe grundsätzlich nicht ermittelt wird.
Natürlich interessiert mich vor dem Hintergrund Ihres bekannt gewordenen Verhaltens, ob Sie auch so einer sind.
Ich bitte Sie um baldige –wahrheitsgemäße und vollständige- Antwort.
Hochachtungsvoll
 
 
Wilfried  Meißner
 
 
 
 
 
 
 
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