07.
Jun 2016
Mutmaßliche Betrugssache: dunkle Kanäle in Jobcenter / Kreisverwaltungen bzgl. Kindesunterhalt?
Datum: 2. Juni 2016 um 14:09
Betreff: Anfrage zur Korruptionsbekämpfung in den Bereichen Justiz, Verwaltung und Politik
An: sabine.zimmermann@bundestag.de , post@afp.de, gmx@gmxnet.de
Wie wir regelmäßig aus Pressemitteilungen unter hohen Anteilnahme der Benefizindustrie, Verwaltung und Politik entnehmen können steigt ständig die Anzahl der Kinder die in Bezog von SGB II stehen. Für uns ist es aber sehr verwunderlich dass Kinder in sogenaten Bedarfsgemeinschaften (BG) leben die ein höheres Einkommen haben als Ihnen der Staat als Regelsatz und sonstige Kosten zukommen lässt. Wir finden hierzu keine Zahlen. Dass tatsächliche Einkommen der Kinder in SGB II und Bedarfsgemeinschaften wird nicht veröffentlicht auch nicht Politisch diskutiert. Über Jahre wird in Gerichts- und Verwaltungsverfahren bei Entscheidungsrelevanz dieser Sachverhalt völlig ausgeblendet.
Z.B. 2015 waren angeblich 1.5420.310 Kinder unter 15 Jahren von SGB II betroffen 2014 waren es 1.508.598 Kinder die Leistungen SGB II Leistungen beziehen. Quelle Teilauszug:
Bernd Rieder
2. Vorsitzender, Verein Anti-Korruption - Reformation 2014 e.V.
Betreff: Anfrage zur Korruptionsbekämpfung in den Bereichen Justiz, Verwaltung und Politik
An: sabine.zimmermann@bundestag.de
Bernd Rieder
Kurpfalzstraße 37b
67133 Maxdorf
Tel.: 06237 404686
Mobil.: 0179 6923192
bernd_64@gmx.de Maxdorf den 01.06.2016
Kurpfalzstraße 37b
67133 Maxdorf
Tel.: 06237 404686
Mobil.: 0179 6923192
bernd_64@gmx.de Maxdorf den 01.06.2016
Bundestagsbüro Berlin
Frau Sabine Zimmermann (MdB)
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030-227-74230
Fax: 030-227-76227
E-Mail: sabine.zimmermann@bundestag.de
Frau Sabine Zimmermann (MdB)
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030-227-74230
Fax: 030-227-76227
E-Mail: sabine.zimmermann@bundestag.de
Propaganda Betrugssache Einkommen von Kinder in SGB II.
Abschrift erhält auch zur eigenständigen Sachbearbeitung und zur Stellungnahme:
AFP Agence France-Presse GmbH Fax: 030 30876-270 Chefredakteur: Herr Daniel Jahn
1&1 Mail & Media GmbH Fax: 0721 9608039 Chefredakteur Herr Thomas Rebbe
AFP Agence France-Presse GmbH Fax: 030 30876-270 Chefredakteur: Herr Daniel Jahn
1&1 Mail & Media GmbH Fax: 0721 9608039 Chefredakteur Herr Thomas Rebbe
Sehr gehrte Frau Bundestagsabgeordnete Zimmermann,
sehr geehrter Herr Chefredakteur Jahn,
sehr geehrter Herr Chefredakteur Rebbe,
sehr geehrter Herr Chefredakteur Jahn,
sehr geehrter Herr Chefredakteur Rebbe,
Wir widersprechen als Verein Anti-Korruption - Reformation 2014 e.V. Ihren Zitaten in den Veröffentlichungen Teilauszug
Aktualisiert am 31. Mai 2016, 12:01 Uhr
„Zitat Anfang“
In Deutschland ist jedes siebte Kind auf Hartz-IV-Hilfsleistungen angewiesen. Die absolute Zahl der unter 15 Jahre alten Bezieher der staatlichen Unterstützung stieg im vergangenen Jahr im Vergleich zum Jahr 2014 um 33.712 oder 2,2 Prozent auf durchschnittlich 1,54 Millionen, wie aus einer von der Linken-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann am Dienstag zum Internationalen Kindertag veröffentlichten Auswertung von Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor geht.
Demnach gibt es regional weiterhin erhebliche ………… Zimmermann forderte dazu unter anderem eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde.© AFP
„Zitat Ende“
In Deutschland ist jedes siebte Kind auf Hartz-IV-Hilfsleistungen angewiesen. Die absolute Zahl der unter 15 Jahre alten Bezieher der staatlichen Unterstützung stieg im vergangenen Jahr im Vergleich zum Jahr 2014 um 33.712 oder 2,2 Prozent auf durchschnittlich 1,54 Millionen, wie aus einer von der Linken-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann am Dienstag zum Internationalen Kindertag veröffentlichten Auswertung von Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor geht.
Demnach gibt es regional weiterhin erhebliche ………… Zimmermann forderte dazu unter anderem eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde.© AFP
„Zitat Ende“
die mit Hilfe von GMX und AFP die Meinungsbild der Bundesanstalt für Arbeit an die Bevölkerung prägen soll. Wir der Verein Anti-Korruption - Reformation 2014 e.V. bekämpfen die Korruption durch Veröffentlichung von Sachverhalte.
Ich möchte Ihnen zur Stellungnahme unsere Recherche übermitteln.
Wie wir regelmäßig aus Pressemitteilungen unter hohen Anteilnahme der Benefizindustrie, Verwaltung und Politik entnehmen können steigt ständig die Anzahl der Kinder die in Bezog von SGB II stehen. Für uns ist es aber sehr verwunderlich dass Kinder in sogenaten Bedarfsgemeinschaften (BG) leben die ein höheres Einkommen haben als Ihnen der Staat als Regelsatz und sonstige Kosten zukommen lässt. Wir finden hierzu keine Zahlen. Dass tatsächliche Einkommen der Kinder in SGB II und Bedarfsgemeinschaften wird nicht veröffentlicht auch nicht Politisch diskutiert. Über Jahre wird in Gerichts- und Verwaltungsverfahren bei Entscheidungsrelevanz dieser Sachverhalt völlig ausgeblendet.
Tagtäglich haben Notare, Juristen, Verwaltungsbeschäftigte, Journalisten, und Anwälte mit diesen Sachverhalte zu tun.
Wir konnten nun feststellen dass unsere Denkansätze auch von Wikipedia mit unterstützt wird.
Quelle Teilauszug: https://de.wikipedia.org/wiki/ Bedarfsgemeinschaft
„Zitat Anfang“
Ausweitung von Hilfebedürftigkeit auf nicht Bedürftige
Bedarfsgemeinschaften haben in mehrfacher Hinsicht eine Ausweitung von Hilfebedürftigkeit zur Folge: Durch die Einbeziehung in die Bedarfsgemeinschaft werden auch Personen, die selbst über ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügen, um davon ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können, als hilfebedürftig behandelt.[32] Diese Personen sind gezwungen, mit ihren Mitteln für andere, auch für solche, gegenüber denen sie keine Unterhaltspflicht haben, einzustehen mit der Folge, dass sie selbst auf staatliche Leistungen angewiesen werden. Die Ausweitung der Hilfebedürftigkeit betrifft auch Kinder, die nicht selbst über ausreichendes Einkommen durch Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhalt usw. verfügen: Minderjährige Kinder, deren Eltern auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind, werden in diesem Fall als „hilfebedürftig“ stigmatisiert, während Kinder nicht hilfebedürftiger Eltern nicht in dieser Weise in ihrer Entwicklung und Sozialisation beeinträchtigt werden. Armut ist nicht gleichbedeutend mit Hilfebedürftigkeit. Bei getrennt lebenden Eltern wird dasselbe Kind, wenn es bei einem arbeitslosen Elternteil lebt, hilfebedürftig; zieht es zu einem nicht hilfebedürftigen Erziehungsberechtigten, verliert es dadurch dieses Stigma wieder.
Das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft führt weiter dazu, dass sich der Anspruch eines ihrer individuell hilfebedürftigen Mitglieder dadurch verringert, dass das Einkommen und das Vermögen der individuell nicht hilfsbedürftigen Mitglieder auf den Anspruch angerechnet wird.
Ausweitung von Hilfebedürftigkeit auf nicht Bedürftige
Bedarfsgemeinschaften haben in mehrfacher Hinsicht eine Ausweitung von Hilfebedürftigkeit zur Folge: Durch die Einbeziehung in die Bedarfsgemeinschaft werden auch Personen, die selbst über ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügen, um davon ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können, als hilfebedürftig behandelt.[32] Diese Personen sind gezwungen, mit ihren Mitteln für andere, auch für solche, gegenüber denen sie keine Unterhaltspflicht haben, einzustehen mit der Folge, dass sie selbst auf staatliche Leistungen angewiesen werden. Die Ausweitung der Hilfebedürftigkeit betrifft auch Kinder, die nicht selbst über ausreichendes Einkommen durch Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhalt usw. verfügen: Minderjährige Kinder, deren Eltern auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind, werden in diesem Fall als „hilfebedürftig“ stigmatisiert, während Kinder nicht hilfebedürftiger Eltern nicht in dieser Weise in ihrer Entwicklung und Sozialisation beeinträchtigt werden. Armut ist nicht gleichbedeutend mit Hilfebedürftigkeit. Bei getrennt lebenden Eltern wird dasselbe Kind, wenn es bei einem arbeitslosen Elternteil lebt, hilfebedürftig; zieht es zu einem nicht hilfebedürftigen Erziehungsberechtigten, verliert es dadurch dieses Stigma wieder.
Das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft führt weiter dazu, dass sich der Anspruch eines ihrer individuell hilfebedürftigen Mitglieder dadurch verringert, dass das Einkommen und das Vermögen der individuell nicht hilfsbedürftigen Mitglieder auf den Anspruch angerechnet wird.
Anmerkung 32. § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB II: Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig.
„Zitat Ende“
„Zitat Ende“
Wir werfen der BA vor, fortlaufend statistische Veröffentlichungen herauszugeben die den Sachverhalt nicht vollständig darstellen auch in Täuschungsabsicht der Bevölkerung.
Wir werfen den Medien vor dies ohne die Sorgfalt der Recherche dies Kritiklos abzuschreiben.
Z.B. 2015 waren angeblich 1.5420.310 Kinder unter 15 Jahren von SGB II betroffen 2014 waren es 1.508.598 Kinder die Leistungen SGB II Leistungen beziehen. Quelle Teilauszug:
Diese Kinder werden im Amtsdeutsch als „Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF)“ bezeichnet. Aber ein erheblicher Teil der Kinder sind Leistungserbringer in der BG die Kinder erbringen zum teil Leistungen für Menschen die keinen Leistungsanspruch gegenüber den Kinder haben. Die Landräte und Oberbürgermeister in Deutschland stellen Forderungen gegenüber Eltern und verschleiern diesen Sachverhalt wie Briefkastenfirmen. Die Bundesanstalt für Arbeit die mit den Kreisen und Stätten vertraglich gebunden sind verrechnen die Einkommen der Kinder Arglistig unzulässig. Die BA streiten vor den Eltern der Kinder und vor Gericht diese in Betrugsabsicht ab.
Die Politik und Justiz reagiert völlig irrational.
Ist die Politik, Justiz, und Journalisten Handlungsunfähig in Bereich von Feststellungen die eine Gesamtschau benötigt?
Herr Eduard Zimmermann war eine seiner Lebensaufgaben Menschen zu motivieren Informationen preiszugeben um eine tragfähige Entscheidung herbeizuführen. Er stelle Fragen und auch so wollen wir Arbeiten um Missstände aufzuklären und bitten um Ihre Unterstützung.
Ich bitte um wahrheitsgemäße und vollständige Antworten:
Wer ist für diese Propaganda seit 01.01.2005 und Falschinformation Verantwortlich?
Ich bitte auch zu veröffentlichen in welcher Höhe seit 01.01.2005 Kinder um Ihr Einkommen betrogen wurden?
Begründung: Wir benötigen diese Zahlen um die Bevölkerung aufzuklären in der Betrugssache Einkommen Ihrer Kinder.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rieder
2. Vorsitzender, Verein Anti-Korruption - Reformation 2014 e.V.
Weite Infos finden Sie auf:
Anlage: Schreiben an Herrn Justizminister Herbert Martin von 30.05.2016
Analyse der Grundsicherung für Arbeitssuchende Seite 40 von 72
Analyse der Grundsicherung für Arbeitssuchende Seite 40 von 72
Abschrift erhielt auch zur Stellungnahme:
AFP Agence France-Presse GmbH, Berliner Freiheit 2, Potsdamer Platz, D-10785 Berlin
Tel : 030 308 76 - 0, Fax: 030 30876 – 270
Geschäftsführer: Andreas Krieger Amtsgericht Charlottenburg HRB 71745
Chefredakteur: Daniel Jahn
Tel : 030 308 76 - 0, Fax: 030 30876 – 270
Geschäftsführer: Andreas Krieger Amtsgericht Charlottenburg HRB 71745
Chefredakteur: Daniel Jahn
1&1 Mail & Media GmbH, Zweigniederlassung Karlsruhe, Brauerstr. 48
76135 Karlsruhe, Deutschland
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Hauptsitz Montabaur, Amtsgericht Montabaur HRB 7666
UST-Id. DE243413002, E-Mail: gmx@gmxnet.de
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